Mit 10.000 Euro rein und 15.000 Euro raus meine NVIDIA Geschichte?

5 Antworten

Sehr geehrte Fragestellerin!

Grundsätzlich bekommen Sie gezahlte Kapitalertragssteuer nicht zurück, denn diese soll ja Ihren Gewinn aus der Veräußerung von Aktien besteuern.

Wenn Sie Geringverdienerin mit niedrigem Grenzsteuersatz sein sollten, können Sie die gezahlte Kapitalertragssteuer teilweise oder vollständig im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung zurückerhalten.

Sollte Ihnen im Jahr 2024 bei einer anderen Bank ein Verlust aus der Veräußerung von Aktien entstehen, beantragen Sie bitte bei dieser bis zum 15.12.2024 (!) eine Verlustbescheinigung, damit eine Verrechnung mit gleichartigen Gewinnen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2024 möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)

Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Happy Birthday und Nein. Der Staat will an deinem Glück Teilhaben.

Du musst immer ca. 25% deines Gewinns bezahlen.

Außer bei Rohstoffen wenn du es länger als 1 Jahr hälst.

Kann ich die Steuer zurück verlangen?

Ja wenn man im gesamten Jahr mit allen Einkünften inklusive allen Erträge aus Aktien/ETF/Zinsen weniger als den Grundfreibetrag nach § 32a EStG verdient und beantragt dann die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Nein, mit welchem Recht ?


Mungukun  15.05.2024, 08:59
Nein, mit welchem Recht ?

Dem Recht aus dem Einkommensteuergesetz nach § 32d Abs. 6 EStG. Nennt man auch Günstigerprüfung.

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