Minijob. Gekündigt?
Hi. Meine Tochter (18) hat Anfang Dezember ein minijob angenommen. Der Plan steht bis Ende Dezember. Jetzt wurde sie angerufen und gekündigt, da die angeblich nicht soviele Aushilfen brauchen. Die restlichen Stunden bräuchte sie nicht mehr kommen. Ist das so alles rechtlich richtig?
3 Antworten
Für die restlichen Stunden / die restliche Zeit sollte sie innerhalb der nun laufenden Kündigungsfrist ihre Arbeitskraft täglich im Betrieb anbieten zur Unterstreichung des arbeitgeberseitigen Annahmeverzuges .
Denn grundlegend muß der Arbeitgeber dann nämlich zumindest für den vertraglich vereinbarten Minimaleinsatz auch nach Kündigung den Lohn noch zahlen ohne Einsatzzuweisung .
Bei bereits vorgeplantem Arbeitsplan muß er dann trotz Beschäftigungsverweigerung erst mal ( anteilig ) so bezahlen , als hätte die Tochter an den vorgeplanten Einsatztagen tatsächlich wie vorgeplant gearbeitet .
Eine Kündigung ist zudem nur in der Schriftform wirksam . Da kann sie im Zweifel Kündigunsschutzklage zur Wahrung ihrer Restansprüche einreichen .
Nein, das ist nicht in Ordnung, da eine Kündigung immer schriftlich erfolgen muß. Die restlichen 3 Stunden müssen wegen Annahmeverzug auch bezahlt werden. Und auch für Minijobs gibts Kündigungsfristen und einen Urlaubsanspruch.
Probezeit??? Wenn ja ,dann rechtlich ok