Mindestlohn für behinderte Menschen in einer Werkstatt für behinderte (wfbm) ?
ich habe mal meinen Chef gefragt wie es aussehen würde wenn wir in der Werkstatt
Auch denn Mindestlohn bekommen
er meinte er würde mir mal so eine Aussprache besorgen in leichter Sprache
das ist aber schon 4 Wochen her und habe es immer noch nicht
und daher wollte ich mich an sie wenden
vielleicht bekomme ich ja ihr eine Antwort
1 Antwort
In Behindertenwerkstätten gilt das MiLoG nicht
Gerichte lehnen Anwendung des Mindestlohngesetzes auf Werkstattbeschäftigte ab
Behinderte Menschen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind, stehen gemäß § 138 SGB IX in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Sie sind somit keine Arbeitnehmer. Das Mindestlohngesetz gilt daher für sie nicht. So hat es das Arbeitsgericht Kiel am 19.06.2015 (Az. 2 Ca 165 a/15) entschieden (ausführliche Besprechung im Rechtsdienst der Lebenshilfe Nr. 4/2015, S. 200 f.). Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat dieses Gerichtsurteil bestätigt (Beschluss vom 11.01.2016 - Az. 1 Sa 224/15).
In Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen erhalten wegen ihrer dauerhaften vollen Erwerbsminderung zur Sicherstellung ihres Lebensunterhalts Leistungen der Grundsicherung oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Zudem erhalten sie in der WfbM rehabilitative Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Das Landesarbeitsgericht hat nur einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe abgelehnt. Das war kein Urteil im Zuge der Berufung.