Mindestlohn für behinderte Menschen in einer Werkstatt für behinderte (wfbm) ?

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In Behindertenwerkstätten gilt das MiLoG nicht

https://www.lebenshilfe.de/de/themen-recht/artikel/Keine-Auswirkungen-des-Mindestlohngesetzes-auf-WfbM.php

Gerichte lehnen Anwendung des Mindestlohngesetzes auf Werkstattbeschäftigte ab

Behinderte Menschen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind, stehen gemäß § 138 SGB IX in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Sie sind somit keine Arbeitnehmer. Das Mindestlohngesetz gilt daher für sie nicht. So hat es das Arbeitsgericht Kiel am 19.06.2015 (Az. 2 Ca 165 a/15) entschieden (ausführliche Besprechung im Rechtsdienst der Lebenshilfe Nr. 4/2015, S. 200 f.). Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat dieses Gerichtsurteil bestätigt (Beschluss vom 11.01.2016 - Az. 1 Sa 224/15).

In Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen erhalten wegen ihrer dauerhaften vollen Erwerbsminderung zur Sicherstellung ihres Lebensunterhalts Leistungen der Grundsicherung oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Zudem erhalten sie in der WfbM rehabilitative Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

IQhaipdling  26.07.2018, 06:57

Danke für den Stern

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FranzSieger  25.09.2018, 11:53

Das Landesarbeitsgericht hat nur einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe abgelehnt. Das war kein Urteil im Zuge der Berufung.

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