Mietvertrag.....Was heißt das übersetzt?

5 Antworten

Heute ist der 14 April. du kann bis zum 3. Werktag des Mai( das ist dies Jahr der 5.) zum Ende des Juli kündigen. Die Kündigung muss aber am 5. Mai dem Vermieter schriftlich vorliegen.

Bis zum 3. Werktag des Monats zum Ablauf des übernächsten Kalennermonats.

Also bis spätestens 05.05.2010 ( ist der 3. Werktag im Mai ) bis Ende des übernächsten Monats ( ist dann der 31.07.2010 ).

Der nächste Monat wäre der Juni, daher der übernächste der Juli.

31.07. der dritte Kalendertag im April ist vorbei. jetzt kannst du bis zum dritten Mai für den übernächsten Monat (Mai, Juni, Juli) kündigen.

Du kannst bis zu 3. Mai kündigen, der Vertrag läuft dann noch bis zum Ende Juli

DerHans  14.04.2010, 14:52

Dritter Werk tag ist der 5.5.

das wären drei monate. du kündigst im mai und ende juli ist ist alles klar!