Meinung zu Vergleich?

4 Antworten

Ich habe es paar mal gemacht...Ich finde, dass man es machen kann, man aber auch nichts verpasst, wenn man es nicht machen würde.

m/16

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin männlich 16 und weiß dementsprechend ein bisschen was.

Kommt drauf an.

Wenn ich 100% im Recht bin, dränge ich auf ein Urteil, wenn es so lala ist, nehme ich den Vergleich.

Ein Vergleich ist eine gütliche Einigung der Streitparteien.

Der Vergleich ist

  • außergerichtlich oder
  • in einem Gerichtsverfahren (gerichtlicher Vergleich) möglich.

Ein formloser außergerichtlicher Vergleich ist wie ein neuer Vertrag zu werten, der eine Einigung beschreibt.

Quelle