Meine beste Freundin (16 Jahre) hat sich in einen 45-jährigen verliebt! Jetzt meine Frage. dürfen die 2 eine beziehung führen oder ist das verboten?

11 Antworten

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Auch wenn es Viele hier vielleicht wundert - aber rein rechtlich spricht nichts gegen eine Beziehung (mit und ohne Sex) zwischen den Beiden - solange kein Geld fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird. Ab 16 gibt es keine Altersbegrenzung für den Partner, solange dieser mindestens 14 ist. Ob er dann 40 oder 80 ist, spielt keine Rolle!

Auch die Erlaubnis der Eltern ist nicht notwendig und eine Beziehung sogar gegen der Willen der Eltern erlaubt.

Bei der Partnerwahl spielt unser Unterbewusstsein immer noch eine große Rolle - und zwar mehr als wir zugeben wollen, da wir uns viel lieber als aufgeklärte, vernunftgesteuerte Wesen sehen.  

Da beim Sex für eine Frau immer die Gefahr besteht schwanger zu werden, ist sie bei der Wahl ihres Partners meist vorsichtiger und sucht nach Möglichkeit Eigenschaften, die gute Chancen für die erfolgreiche Aufzucht des Nachwuchses vermuten lassen.

Ältere Männer sind meist finanziell abgesichert, stehen mit beiden Beinen im Leben, sind Selbstbewusst, wissen was sie wollen und verfügen über ein "gerüttelt Mass" an Lebenserfahrung. So strahlen sie eine Sicherheit aus, welche der Frau die Geborgenheit und Beständigkeit vermittelt auf die sie (unbewusst) Wert legt.

Ein erfahrener Mann, der seine Pubertät und Jugend bereits hinter sich hat, hat meistens auch eine andere Beziehung zu Sex. Ziel ist es nicht mehr so schnell wie möglich in ihr Höschen zu kommen um sich dort unbeholfen und nur auf die eigene Befriedigung bedacht eine Trophäe (die "Kerbe im Bettpfosten") zu holen. Ältere Männer wissen meist wie beide Seiten auf ihre Kosten kommen und punkten mit Einfühlungsvermögen, Geduld und Erfahrung.

Für das Unterbewusstsein des Mannes signalisiert eine junge Partnerin Gesundheit und Fruchtbarkeit - also ebenfalls beste Voraussetzungen für die Vermehrung.

Das Interesse an älteren Männern ist also durchaus verständlich. sie sollte allerdings bedenken, dass es auch häufig vorkommt, dass ein älterer Mann ein "junges Ding" als leichte Beute sieht und sie zwar gerne vernascht, aber nicht unbedingt auf eine Beziehung aus ist, weil er z.B. längst in "festen Händen" ist oder einen zu großen Altersunterschied nicht vor seinem Umfeld rechtfertigen will. Daher sollte Deine "Freundin" nicht allzu sorglos eine solche Beziehung eingehen...

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor
IntKing  19.12.2016, 23:18

Dein Kommentar ich rechtlich komplett korekt ich frag mich nur wo man sagt: seid nett aufeinander :D

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Ab 18 ist jeder sein eigener Star, das ist bekannt.
Eine (sexuelle) Beziehung zu Menschen im Alter von 16/17 ist in der Regel dann als strafrechtlich nicht verfolgbar einzustufen, wenn da nichts 'für Geld' passiert und wenn keine Notlage ausgenutzt wird.

Wenn also alles ganz zufällig und freiwillig geschieht, dann gibt es daran nichts auszusetzen.

Das ist erlaubt, aber irgendwie .... bäh.

Was will ein 45jähriger mit einer 16jährigen? Die könnte seine Tochter sein.

Ich zitier hier mal Wiki zur rechtlichen Lage:
"Nach der am 30. Oktober 2008 vom Bundestag beschlossenen und am 5. November 2008 in Kraft getretenen[6] Neufassung von § 182 StGB sind sexuelle Handlungen mit Personen unter 18 Jahren dann strafbar, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:



Die sexuellen Handlungen finden unter Ausnutzung einer Zwangslage
statt (Abs. 1). Strafrechtlich verantwortlich ist hier jeder mindestens
14 Jahre alte Täter.
Die sexuellen Handlungen finden gegen Entgelt statt (Abs. 2).
Strafbar macht sich in diesem Fall nur ein mindestens 18 Jahre alter
Täter.

Der Versuch eines Verstoßes gegen § 182 Abs. 4 StGB ist strafbar.


Außerdem werden sexuelle Handlungen mit Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren nach § 174
StGB bestraft, wenn dem Täter der Jugendliche zur Erziehung, zur
Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im
Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist und das
damit verbundene Abhängigkeitsverhältnis missbraucht wurde."

MEGAMORPH  19.12.2016, 21:23

Das ist doch egal. Der Gesetzgeber hat da seine Meinung dazu und die wird schon irgendwie fundiert sein. Wenn beide sich einig sind und glücklich und verliebt sind, dann lass sie doch!

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Doesig  19.12.2016, 21:27
@MEGAMORPH

Nee, ich misch mich da nicht ein. Aber ich frage mich dann immer sofort:

Der "alte Knacker", was fehlt ihm? Braucht er ein "junges Ding" zur Selbstbestätigung? Ein Mädchen, das zu ihm aufschaut? Fühlt er sich Frauen in seinem Alter nicht gewachsen?

Und die junge Frau: Fehlt ihr die Vaterfigur? Hat da der Vater in der Erziehung gefehlt? Was sucht sie in einem Mann, der aus Sicht der allermeisten Jugendlichen steinalt ist?

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MEGAMORPH  19.12.2016, 22:09
@Doesig

Ich bin jetzt nicht so der Streetworker-Typ, der die ganze Welt einrenken muss und alles an der Basis erforschen muss.
Ich betrachte das eher pragmatisch: es gehören zu so einer 'Beziehung' ja zwei dazu. Er hat Bock auf ein junges Mädchen, sie hat Bock auf einen (viel) älteren Mann. Die Beweggründe sind doch vollkommen wumpe. Der Volksmund sagt, dass er nur ihren unverbrauchten Körper will und dass das Mädchen ne angeknackste Psyche haben muss. Das ist mir aber zu einfach. 
Und da ich selber nicht weiss, was ich tun würde, wenn ich mich mit einer 16-jährigen diesbezüglich auf einer Wellenlänge bewegen würde, verurteile ich lieber niemanden.

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Doesig  19.12.2016, 22:13
@MEGAMORPH

Ich hab halt immer den Missbrauch im Blick:
Lehrer - Schülerin z.B.
Junge Menschen lassen sich leicht beeindrucken und bequatschen.

Ich bin da ein bisschen paranoid :D

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Libertinaer  20.12.2016, 01:29
@Doesig

" Menschen lassen sich leicht beeindrucken und bequatschen."

:))

Deswegen bin ich bei GF, weil so viele Erwachsene hier den Jüngeren Unsinn einreden möchten, anstatt ihnen ihre Rechte zu verdeutlichen!

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duda4711  17.01.2019, 18:21

Er kann ja warten bis sie 18 ist und dann kanns los gehen.

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Ab 16 Jahren kann jeder selber entscheiden, ob er eine Beziehung eingeht oder nicht. Das ist nicht strafbar, solange kein Geld fliesst. Also Sex gegen Geld. Oder Abhängigkeitsverhältnisse zu dieser Beziehung beitragen.

Es spielt dabei keine Rolle ob der andere 20, 30, 50 Jahre alt ist. Auch die Eltern deiner Freundin können dagegen rehtlich nichts unternehmen. Sie können höchstens mit ihrer Tochter sprechen und sie davon abhalten, weil der Altersunterschied doch sehr groß ist.

Diese Beziehung ist in ALLEN drei deutschsprachigen Staaten grundsätzlich erlaubt!

Erklärung: Solange er für den Sex nicht bezahlt, keine Zwangslage ausnutzt bzw. ein Abhängigkeitsverhältnis dafür missbraucht, ist es erlaubt (also für ihn - für sie sowieso ;-)).

Es gibt nur EINE zwingende Altersbegrenzung beim Sex: Ü14 dürfen nicht mit U14 (jedenfalls in D - in A & CH ist es weniger strikt). Man ist mit 14 sexualmündig und bestimmt dann selbst über seine Sexualität!

Auch die Eltern dürften es nicht verbieten. Selbst wenn die 14-jährige Tochter Sex mit ihrem 47-jährigen Onkel hat: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Sie könnten ihm nur den Umgang im Allgemeinen (nicht den Sex als solchen) mit ihrer Tochter verbieten, wenn er eine Gefahr für sie darstellen würde. Dazu müsste er sie z.B. zu Alkohol oder anderen Drogen verführen, oder ein (religiöser) Spinner sein. Legaler sex ist aber keine "Gefahr" ...

... außer in manchen Köpfen z.B. religiöser Spinner. ;-) DIE wären eine Gefahr fürs Kind, auch wenn sie das naturgemäß anders sehen. ^^