Mein Betrieb hat mich rausgeworfen?

6 Antworten

Also tut mir wirklich leid für dich, sowas kommt in Leben leider vor, nicht jeder ist zufrieden mit seiner Arbeit und dennoch muss man damit klar kommen um sein Geld zu verdienen.

Mach dir da keine Sorgen, alles hat einen Grund, vielleicht hätte das so sein müssen. Wenn sie dich Anfangs schon nicht gut behandelt haben, werden sie dich in Zukunft auch nicht wirklich gut behandeln. Sei Froh mit dem was passiert ist. Wenn sich eine Tür schließt öffnet sich eine andere.

Schau dich ein bisschen um, vllt findest du zufällig eine Apotheke in deiner Nähe wo du geschätzt wirst.

Bist du dir sicher, dass du einen neuen Lehrling gesehen hast? Könnte auch eine praktikantin sein.


Einlol 
Fragesteller
 01.11.2019, 10:08

Es war ein Auszubildener.

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Ich habe keine Ahnung, was wirklich vorgefallen ist. Da ich nur deine persönliche Schilderung kenne und nicht die der anderen Beteiligten, kann zumindest ich kein wertendes Urteil abgeben. Das werden viele andere auch nicht können.

Sicher ist nur, dass die allermeisten Medaillen zwei Seiten haben.

Meiner Meinung nach ist der Kündigungsgrund nicht berechtigt. Ich denke die müssen dir Geld geben für die Kündigung. (Zumindest ist das in der Schweiz so)


florestino  01.11.2019, 10:11

Das war eine Kündigung in der Probezeit. Da braucht man keinen Kündigungsgrund. Und Anspruch auf eine Abfindung gibt es da auch nicht.

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Meldung bei den zuständigen Kammern machen, es gibt da nämlich eine Blacklist (Betriebe die nicht mehr ausbilden dürfen, da schwarze Schafe)


SirKermit  01.11.2019, 10:15

Wenn ein Betrieb nicht mehr ausbilden darf, dann gibt es wahrscheinlich auch keinen Ausbildungsvertrag, zumindest unsere IHK muss einem solchen zustimmen.

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xRaiden  01.11.2019, 10:25
@SirKermit

Genau, die IHK weiß natürlich nicht, was dort passiert.

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SirKermit  01.11.2019, 10:42
@xRaiden

Darum geht es nicht. Du hast geschrieben: "Betriebe die nicht mehr ausbilden dürfen". Wem die Ausbildungserlaubnis entzogen wurde, der darf nicht mehr ausbilden und die Ausbildungsverträge werden nicht mehr akzeptiert. Wir z.B. haben eine widerrufliche Ausbildungserlaubnis, die man uns entziehen kann, wenn wir die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllen.

Solange das aber nicht der Fall ist, darf ein Betrieb Kraft Gesetzes ausbilden. Punkt. Dass man den schwarzen Schafen genauer auf die FInger schaut und schauen muss, ist eine andere Sache, ändert aber zunächst nichts an einer gültigen Ausbildungserlaubnis.

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xRaiden  01.11.2019, 10:44
@SirKermit

Das in Klammern war eine Erklärung zur Blacklist, mir ist schon klar das Betriebe die nicht ausbilden dürfen auch nicht jemanden ausbilden dürfen, du Klugscheißer.

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SirKermit  01.11.2019, 10:47
@xRaiden

"mir ist schon klar "

Und ich habe deinen Beitrag anders verstanden. Es ist also wirklich nicht nötig, auf die persönliche Ebene zu wechseln.

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