Mein alter Arbeitgeber akzeptiert meine fristlose Kündigung nicht?

11 Antworten

Das eine fristlose Kündigung in Deinem Arbeitsvertrag steht kann ich mir nicht vorstellen. Dann würd Dein AG sich selbst ein Bein stellen. Wofür auch? Man hat gesetzliche Kündigungsfristen. Wenn Du noch in der Probezeit bist kannst Du täglich ohne Grund gehen und nach der Probezeit entweder die Vereinbarte Kündigungsfrist oder die Gesetzliche. Die ist wenn man unter 2 Jahren beschätigt ist 1 Monat zum 1 oder 15 eines Kalendermonats. Ich sehe da auch deinen Chef im Recht.

Die Gründe die Du aufführst reichen meines Erachtens nicht für eine fristlose Kündigung aus. Frag Deinen Anwalt, wie Du am besten aus dieser Situation rauskommst. Denn sonst kann er viell noch Schadensersatz verlangen (dein ehemalieber Arbeitgeber).

Du kannst genauso wie dein Arbeitgeber nicht so einfach kündigen. Die Fristen stehen im Arbeitsvertrag. Fristlose Kündigung deinerseits ist nur möglich, zB. wenn er dir deinen Lohn nicht oder verspätet zahlt. Lange Anfahrtwege zählen nicht. Versuche dich zu einigen, wenn du ein guter Mitarbeiter bist wird er vielleicht die Kosten für die Fahrten übernehmen.

Dein alter Arbeitgeber hat Recht, ohne einer guten Begründung darf man nicht fristlos kündigen, dein Verhalten war nicht korrekt.

Dein Arbeitgeber kann ja nichts dafür, das du so einen weiten Weg zur Arbeit hast.

Triff dich auf jeden Fall mit deinem alten Arbeitgeber, und versucht zusammen eine Lösung zu finden.

mourice01 
Fragesteller
 16.08.2011, 20:28

findste du , aber ich denke mal schon , wenn man es nicht macht bekommt man die Pistole auf die Brust gesetzt. Gibt genug die sowas machen aber sorry zu dennen gehöre ich nicht

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glensas  16.08.2011, 20:35
@mourice01

Aber wenn es hilft, einer Klage aus dem Weh zu gehen?

Ich kenn deinen Chef nicht, aber ich würde wenigstens versuchen, mich zu einigen.

Und du solltest die bewusst sein, das die Schuld von dir ausgeht.

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Nussbecher  16.08.2011, 20:47
@glensas

Mourice, denke doch mal bitte darüber nach, dass dir hier soviele Menschen alle das selbe sagen. Das einzige, was du tust ist: Bloß nicht in Erwägung ziehen, dass wir hier recht haben könnten und bockig sein. Das bringt aber doch nichts.

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mourice01 
Fragesteller
 16.08.2011, 20:51
@Nussbecher

bin doch nicht bockig , ich will doch nur eure Meinungen hören.

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Etwas verworrene Geschichte. Fakt ist aber auf jeden Fall, dass Du für eine fristlose Kündigung einen wichtigen Grund brauchst. Und ich bezweifle, dass ein günstigerer Arbeitsplatz vor Gericht als wichtiger Grund anerkannt wird...

Fristlos kündigen geht nur aus wichtigem Grund und der bezieht sich auf die Firma. Auch wenn Du eine neue Stelle hast, musst Du die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. D.h. Du hättest zum 15. 9. kündigen können und dann den Resturlaub nehmen. Insofern ist Dein Arbeitgeber schon im Recht. Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt fragen, wie Du da am geschicktesten vorgehst, aber mit einer unbegründeten fristlosen Kündigung hast Du Dich leider in die Nesseln gesetzt. Ein Aufhebungsvertrag wäre evt. eine Möglichkeit.

mourice01 
Fragesteller
 16.08.2011, 20:21

ich seh das schon als wichtigen Grund an , das ich nicht mehr jeden Tag fahre und scheiße bezahlt werde, in meinen alten Arbeitsvertrag steht aber leider nunmal das ich fristlos kündigen kann.

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Kurze86  16.08.2011, 20:45
@mourice01

<ich weiß nicht wieso Du hier fragst, wenn Du alles schlecht redest. Je Länger Du da bist umso länger ist Deine gesetzliche Kündigungsfrist! Siehe AW von mir unten!

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Nussbecher  16.08.2011, 20:45
@mourice01

Es interessiert das deutsche Recht nicht, was du subjektiv persönlich als guten grund betrachtes. Dass in deinem Vertrag steht, dass du fristlos kündigen kannst glaube ich dir schlichtweg nicht.

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Pirkko  17.08.2011, 21:04
@mourice01

Der wichtige Grund muss betriebsbedingt sein, also z.B. dass Du keinen Lohn ausbezahlt bekommst. Natürlich ist es für Dich wichtig, eine Stelle mit weniger Fahrerei zu haben, aber das liegt schlicht und ergreifend an Dir und nicht am AG. Und fristlose Kündigungen sind allerhöchstens in der Probezeit möglich.

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Pirkko  17.08.2011, 21:05
@mourice01

Der wichtige Grund muss betriebsbedingt sein, also z.B. dass Du keinen Lohn ausbezahlt bekommst. Natürlich ist es für Dich wichtig, eine Stelle mit weniger Fahrerei zu haben, aber das liegt schlicht und ergreifend an Dir und nicht am AG. Und fristlose Kündigungen sind allerhöchstens in der Probezeit möglich.

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