Mehrmals von Widerrufsrecht Gebrauch machen (Recht, Jura)?
Beim Abonnement eines kostenpflichtigen Branchennewsletters habe ich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, kann also binnen 14 Tagen den Vertrag kündigen und mein Geld zu 100 % zurückerhalten.
Wäre es rechtlich möglich/ erlaubt, dass ich den Branchennewsletter in näherer Zukunft nach Gebrauch meines Widerrufsrecht für das erste Abo einfach noch einmal abonniere und dann wider vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch mache? Oder darf man das nicht? Und wenn man das nicht darf, wieso eigentlich nicht?
3 Antworten
Du solltest mal die Geschäftsbedingungen lesen. Da steht garantiert was drin im Sinne von: wenn vor dem Widerruf schon Leistungen in Anspruch genommen wurden, hat der Dienst Anspruch auf Vergütung. Die Sorgen schon dafür, daß du nix für umme ergatterst.
Habe gekündigt, Bestätigung ist da, Geld bald zurückerstatte. Easy..
Die haben selbstverständlich einen Prüfdienst, Wenn du das zum zweiten Mal versuchst, wird dein Abo-Antrag einfach abgelehnt.
Wenn die so blöde sind, dich noch einmal als Abonnent zu nehmen: ja.