Mädel unter 18 in Disco abschleppen als Mann über 18 (versehentlich? Anzeige?)

8 Antworten

Das kommt darauf an in welchem Land du lebst, aber in den meisten Ländern bist du absolut sicher. In Deutschland/Österreich liegt das Schutzalter bspw. bei 14 Jahren. Ab da an haben die Jugendlichen die Sexuelle Selbstbestimmung:)

Wenn du in DE lebst, dann musst du dir da keine Gedanken machen. Wenn die Mädels 14+ Jahre alt sind (kann man in einer Disco schon erwarten^^), dann ist das gesetzlich absolut legal. Es muss nur einvernehmlich sein und du musst als Volljähriger/Älterer die Regelungen der §§174, 182,... StGB (google einfach mal) befolgen:)

Also mach dir da keinen Kopf, du kommst nicht ins Gefängnis, wenn du als Ü18-jähriger mit einer U18-jährigen sexuelle Handlungen vollführst. Sorge aber für ausreichende Verhütung (auch zur Prävention vor Krankheiten) und sei kein so ein "Player", der die Mädels nur ausnutzt (letzteres ist aber nur meine Meinung;)

Zu deiner Frage: Wenn dir ein Mädchen/eine Frau gefällt, dann gehe auf sie zu und rede mit ihr, egal ob 16, 18, 21 oder noch älter. Du musst da nicht fürchten, dass du ins Gefängnis kommst. Du musst auch wenn sie 16/17 ist nichts machen (außer du lebst in den USA, da ist das Schutzalter glaub bei 18, aber ich weiß es nicht genau^^). Noch Fragen?:)

Ja meistens ist das durch Bändchen oder so geregelt ... Und man darf auch eig ab 14+ was mit älteren haben (sonst gebe es ja keine Pärchen die 17 und 20 sind oder so ....;) (Rauchen darf man aber eig so weit ich weis ab 16 )

Starmine 
Fragesteller
 16.06.2014, 23:23

Ah ok danke. Dann hoffe ich mal die tragen was auffälliges.

Pärchen kann es doch auch zwischen bspw. 12 und 18 geben. Nur so als Beispiel!

Nur Sex zwischen beiden wäre was anderes.

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uncutparadise  17.06.2014, 10:22

Man darf erst ab 14 generell sexuelle Handlungen an sich vornehmen lassen ;-)

Rauchen darf man übrigens erst ab 18, genauso wie Alkohol trinken, nur Bier Sekt und Wein sind ab 16 ;-)

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Libertinaer  18.06.2014, 18:07
@uncutparadise
Man darf erst ab 14 generell sexuelle Handlungen an sich vornehmen lassen ;-)

Von Ü14. U14 dürfen natürlich auch Sex mit anderen U14 haben.

Du ignorierst (nach wie vor) Art und Zielrichtung des Gesetzes - sehr freundlich formuliert.

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uncutparadise  18.06.2014, 21:24
@Libertinaer
Von Ü14. U14 dürfen natürlich auch Sex mit anderen U14 haben.

Im StGB steht nichts davon, wer was sein soll. Da steht nach wie vor nur, dass sexuelle Handlungen an Personen unter 14 nicht erlaubt sind.

Du ignorierst (nach wie vor) Art und Zielrichtung des Gesetzes

Geht des bashing wieder los, weil wir unterschiedliche Rechtsauffassungen haben und beide keine Anwälte sind ?

Das StGB sieht sexuellen Handlungen an Personen unter 14 als strafbar an und schreibt das eindeutig in einem §. Punkt, Deutungen hin oder her. Dass Jugendliche unter 14, die das einvernehmlich mit anderen unter 14 machen selten im Knast landen, weil man unter 14 noch nicht strafmündig ist und Richter wichtigeres sehen, also 13jährige "Erstschläfer" zu bestrafen, ist wieder was ganz anderes ! Aber das sehen wir schon eine Weile konträr und werden uns nie annähern.

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Libertinaer  18.06.2014, 22:33
@uncutparadise
Im StGB steht nichts davon, wer was sein soll.

Niemand außer dir glaubt aber auch, dass Rechtsprechung sich auf einen einzigen Paragraphen stützt. Zumal einem Paragraphen, der im besprochenen Szenario überhaupt keine Anwendung findet.

Da steht nach wie vor nur, dass sexuelle Handlungen an Personen unter 14 nicht erlaubt sind.

Nein, das steht da nicht.

Na ja, was will man an rechtsphilosophischem Hintergrundwissen erwarten, wenn es schon an Zitatfähigkeit mangelt. ^^

Den Rest kommentiere ich an anderer Stelle ...

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Wieso willst du dich für etwas selbst anzeigen, dass legal ist? Es wäre sogar legal, wenn sie 14 wäre, solange du sie nicht bezahlst und es einvernehmlich ist.

Ab 16 ist Sex "legal" ;)

Natürlich kann sie dann immernoch hingehen und dich anzeigen aber das kann auch eine 30 jährige. Ist nur die Frage welches Gewicht ihre Anzeige hat. Du solltest auf jeden Fall aufpassen das sie keine Spuren von sich trägt.

Starmine 
Fragesteller
 16.06.2014, 23:21

Ja gut Spuren... Zum Schwängern war ich bisher zu Vorsichtig... Und Schlagen tu ich auch keine Frauen.

Also eigentlich gibts da keine Spuren :D

Aber danke für die Antwort. Ich dachte bisher, dass Sex zwischen < 18 und >= 18 IMMER illegal ist. Dass das laut dir so ab 16 ist, wundert mich jetzt ^^

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AhJetztAhHa  16.06.2014, 23:48
@Starmine

Mich wunder (und ärgert^^) das jetzt auch.

Kann es sein das es in den USA so ist, un wir uns davon beeinflussen liesen?

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Libertinaer  18.06.2014, 18:13
@Starmine
Ich dachte bisher, dass Sex zwischen < 18 und >= 18 IMMER illegal ist.

Da hast Du falsch gedacht. "Verführung Minderjähriger" gibt es (teilweise) in den USA (und kommt dann über Filme und TV-Serien wieder in unser Bewusstsein). Bei uns in Deutschland gab es das mal zu Kaisers Zeiten ... ^^

Prinzipiell illegal ist in D der Sex zwischen <14 und >=14. Nicht illegal ist der Sex zw. <14 & <14 sowie >=14 & >=14.

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uncutparadise  17.06.2014, 10:20
Ab 16 ist Sex "legal" ;)

In Deutschland ist Sex ab 14 legal.

Ich dachte bisher, dass Sex zwischen

Nicht denken, informieren ;-) Aber das machst Du ja wunderbarere Weise gerade :-) Wieso sollte Sex erst ab 18 legal sein ;-) Dürfen sowas nur Volljährige, kommen dann alle Teeniemütter in den Knast ? Alle Teenies, die Sex haben, machen sich strafbar ?

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Libertinaer  18.06.2014, 18:02
@uncutparadise
Wieso sollte Sex erst ab 18 legal sein

Aus dem gleichen Grund, aus dem Du behauptest, es wäre "ab 14 legal"?! =;-)

Sex ist in jedem Alter "legal". Alles andere wäre auch ziemlich befremdlich ... =:-o

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uncutparadise  18.06.2014, 21:21
@Libertinaer

Geht des bashing jetzt wieder los, weil wir unterschiedliche Rechtsauffassungen haben und beide keine Anwälte sind ?

Das StGB sieht sexuellen Handlungen an Personen unter 14 als strafbar an. Punkt. Dass Jugendliche unter 14, die das einvernehmlich mit anderen unter 14 machen selten im Knast landen, weil man unter 14 noch nicht strafmündig ist und Richter wichtigeres sehen, also 13jährige "Erstschläfer" zu bestrafen, ist wieder was ganz anderes ! Aber das sehen wir schon eine Weile konträr und werden uns nie annähern.

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Libertinaer  18.06.2014, 22:19
@uncutparadise

Für die Interessierten, die intellektuell offener sind:

Das StGB sieht sexuellen Handlungen an Personen unter 14 als strafbar an. Punkt.

Das Bundesgesundheitsministerium nennt sexuelle Handlungen zw. Kindern ggf. "Ausdruck einer gesunden psycho-sexuellen Entwicklung". Blöde, dass denen niemand deine Theorien nahe bringen konnte. ^^

Logisch, denn das StGB ist nicht für U14 geschrieben, da es ja nicht auf sie anwendbar ist. In § 180 StGB kann man aber nachlesen, dass Eltern, für die gilt das StGB ja, sexuelle Handlungen ihrer Kinder "fördern" dürfen.

Und anders als Du, ignorieren Gerichte oder das Bundesgesundheitsministerium auch nicht den Gesetzeszweck: "Dem Gesetzgeber ist es nicht ein Anliegen, Sex unter einem bestimmten Alter zu verbieten, sondern sicherzustellen, dass besonders junge Leute davor geschützt sind, von älteren Personen sexuell ausgenutzt zu werden." (Hervorhebung von mir)

Dass Jugendliche unter 14, die das einvernehmlich mit anderen unter 14 machen selten im Knast landen, weil man unter 14 noch nicht strafmündig ist

Nein. Kinder sind zwar nicht strafmündig, aber dennoch "beschränkt deliktfähig". Und selbstverständlich hält der Staat auch für strafunmündige Täter Konsequenzen parat. Auch und gerade beim sexuellen Missbrauch von Kindern (zur Erinnerung: Offizialdelikt). Da gibt es querbeet in Deutschland spezielle Erziehungsheime. Und was sagte doch der Leiter einer hessischen Einrichtung: "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Hervorhebung von mir)

und Richter wichtigeres sehen, also 13jährige "Erstschläfer" zu bestrafen, ist wieder was ganz anderes !

Und noch ein Ausdruck deiner Unkenntnis: Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein "Offizialdelikt". Wer da "wichtigeres" sieht, hat als Richter, Staatsanwalt, Polizist, ... selber ein Problem.

Aber das sehen wir schon eine Weile konträr und werden uns nie annähern.

Das steht zu befürchten. Aber es ist ja kein Grund, dich nicht zu kommentieren, wenn Du Dritte damit verblöden willst. Und Spaß macht es ja auch noch ... ^^

"Gesunder Ausdruck", "kein Delikt", "Eltern dürfen fördern", "Schutz vor Älteren", usw.

Sehr lustig, dich damit immer wieder öffentlich auflaufen lassen zu können! :-))

IMHO viel lustiger als das "steht doch so im Gesetz" oder "wir sind beide keine Anwälte". ;-)

weil wir unterschiedliche Rechtsauffassungen haben und beide keine Anwälte sind ?

Und offensichtlich war einer von uns auch kein Kind. ^^

Und dass ich dir im Rechtsverständnis und -kenntnis die Butter vom Brot nehme, haben wir ja AFAIR schon beim Urheberrecht durchexerziert ...

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Libertinaer  18.06.2014, 22:36
@Libertinaer

Nachtrag: Wer meine Quellen braucht, dem kann ich sie natürlich gerne nennen (bzw. in meinen Antworten nenne ich immer wieder welche, wenn sinnvoll).

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uncutparadise  18.06.2014, 23:19
@Libertinaer
Sehr lustig, dich damit immer wieder öffentlich auflaufen lassen zu können! :-))

Schön, dass ich Dir damit Freude machen kann ;-) und traurig, dass Dir sowas den Kick gibt.

Und dass ich dir im Rechtsverständnis und -kenntnis die Butter vom Brot nehme, haben wir ja AFAIR schon beim Urheberrecht durchexerziert ...

AFAIR ? Naja, beim Urheberrecht habe ich mit mehr Leuten geredet und mehr gelesen als nur das StGB gelesen, aber egal. Dort beziehen sich ohnehin alle auf die Äußerung des BJM, welche für Redtube gemeint war. Aber wenn du meinst und es dir die Seele streichelt...

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Libertinaer  20.06.2014, 14:41
@uncutparadise

Schön, dass ich Dir damit Freude machen kann ;-)

Könnte ich gerne drauf verzichten.

und traurig, dass Dir sowas den Kick gibt.

Es ist einfach ärgerlich, das immer wieder korrigieren zu müssen. Das kann der Umstand, dass ich auch drüber lachen kann nicht ganz wieder wettmachen.

AFAIR ?

AFAIR ging es um die:Privatkopie bei technisch wirksamen Kopierschutz

beim Urheberrecht habe ich (...) mehr gelesen als nur das StGB gelesen,

? Das sind zwei vollkommen getrennte Sachen.

Aber wenn du meinst und es dir die Seele streichelt...

Ja, das meine ich, und nein, persönlich ist es mir egal. Ich bin alt genug, dass mein Ego nicht mehr gestreichelt werden muss. :))

Der Punkt ist: Auch wenn wir beide keine Anwälte sind, so beschäftige ich mich doch deutlich mehr mit der Thematik. Ich suche und lese Urteile bzw. die Urteilsbegründungen, Gesetzesbegründungen, Gesetzeskommentare, rechtliche Fachbücher, etc.

Von deinen Äußerungen ist mir hingegen nur eines in Erinnerung: Oberflächlich und ohne Verständnis dafür, wie Recht entsteht. Ist es so schwer, sich a) deutlich stärker mit der Materie zu befassen, bevor Du wieder zu Rechtsfragen Stellung nimmst, oder b) sich zu Rechtsfragen einfach nicht zu äußern? Ist doch viel hilfreicher, wenn sich nicht jeder für einen Rechtsexperten hält, nur weil er mal einen oder zwei Paragraphen gelesen hat! :-(

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Libertinaer  18.06.2014, 18:04
Ab 16 ist Sex "legal" ;)

Ähm, Sex ist in Deutschland in jedem Alter "legal"!

Gesetzlich geregelt ist hier nur, wer mit wem Sex haben darf. Und da ist "14" die Grenze.

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  • die sexuelle Selbstbestimmung beginnt in Deutschland per Gesetz ab 14
  • wenn eine 16jährige und ein 20jähriger aus freiem Willen - alles bestens, viel Spaß !
  • das Gesetz würde sich nicht dafür interessieren, ob sie Dich anlügt. Die darf nicht unter 14 sein, egal was sie Dir sagt ;-) Unwissenheit schützt nicht.
  • selbst anzeigen ist nicht notwendig und würde ich auch nicht machen, wozu ?

Was sind Gentlemen-Antworten ?

Woher ich das weiß:Hobby – Ich beschäftige mich seit 20 Jahren mit dem Thema und den Be