Machtergreifung und Machtübertragung?

3 Antworten

Beides.

Am 30. Januar 1933 wurde Hitler vom Reichspräsidenten zum Reichskanzler ernannt. Insofern war es eine Machtübertragung.

Die eigentliche Machtergreifung fand in den folgenden Monaten statt, als die Diktatur immer stärker errichtet wurde. Eine wesentliche Etappe war dabei das Ermächtigungsgesetz, mit dem verfassungsmäßige Rechte außer Kraft gesetzt wurden. Die Nazis meinten mit "Machtergreifung" - soweit das Wort überhaupt benutzt wurde - nicht den 30. Januar, sondern die sogenannte "Nationale Revolution", die danach einsetzte.

Der Disput über "Ergreifung" oder "Übertragung" ist ziemlich sinnlos.

DerFrage777 
Fragesteller
 07.11.2021, 14:00

Vielen lieben dank

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Das sog. Ermächtigungsgesetz nach dem Reichstagsbrand hat Hitler de facto zum Diktator ernannt.

Vorsichtshalber hat man die, die dagegen gewesen wären, von der Abstimmung abgehalten (die saßen da bereits im KZ oder waren flüchtig)

Hitler wurde damals gewählt und hat sich dann die Macht gekrallt und die anderen kalt gestellt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Weiterbildung
earnest  06.11.2021, 16:59

Hitler wurde NICHT zum Reichskanzler GEWÄHLT, sondern von Reichspräsidenten zum Kanzler ERNANNT.

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