Lieferverzug Auto, Mahnung nötig?

4 Antworten

Das Problem ist: "Anfang Januar" ist kalendarisch nicht bestimmt.

Du musst erst mahnen, um den Verkäufer in Verzug zu setzen.

Nero183 
Fragesteller
 23.05.2022, 20:13

Okay danke, bei "Ab Januar" hätte ich es verstanden da es da nach hinten offen wäre, aber "Anfang Januar" würde für mich bedeutet das es spätestens mitte Januar überschritten ist. Aber gut ich bin kein Rechtsexperte.

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Steht im Vertrag was drin von einseitigem Kündungsverhalten?

Du weißt schon, daß es Leute gibt, die bis zu drei Jahre auf ihren Stromer warten oder...!?

Da muß man immer mit rechnen, daß ein Auto nicht zum voraussichtlich zugesicherten Termin ausgeliefert werden kann

Und das ist nichts neues, sondern schon seit Jahrzehnten so

Julian6810  23.05.2022, 20:23

Das stimmt so nicht. Ganz im Gegenteil, die Lage ist sehr viel schlimmer geworden in den letzten 2 Jahren und insbesondere in den letzten 8 monaten. Der Chipmangel ist da schon ein starker Einfluss.

Und der einzige Ort, an dem das schon "seit Jahrzehnten" so ist, ist die ehemalige DDR, wo man mal gut und gerne mehrere Jahre auf einen Trabi warten konnte.

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MichaelSAL74  23.05.2022, 20:24
@Julian6810

Wenn Du der meinung bist.. Ich kenn das schon seit Jahrzehnten von gewissen Herstellern, die es nicht schaffen zu gesagte Lieferfristen einzuhalten

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Ja, du musst dem Händler eine Frist zur Lieferung setzen. 10 Tage ist da ausreichend. Liefert er dann nicht in dieser Zeit, kannst du von deiner "verbindlichen Bestellung" zurück treten.

Aber warum hast du denn bitte schon eine Anzahlung geleistet ? Wenn der Händler in Konkurs gehen würde, dann wäre diese Anzahlung erst mal weg und das Auto auch.

Sehe ich das nun falsch, 

Ja, das siehst du falsch. Du musst mahnen, Frist setzen, Kündigung androhen.

Das

und der vertrag dort sagt, dass ich in diesem Falle mit sofortiger Wirkung kündigen kann.

steht sicher nicht im Vertrag.

Nero183 
Fragesteller
 23.05.2022, 20:17

Wäre vielleicht nett gewesen zu schreiben wieso ich das falsch sehe, wieso der genannte Termin nicht Kalendarisch bestimmbar ist. Würde mir weitaus mehr helfen als einfach nur sagen das ich falsch liege.

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Julian6810  23.05.2022, 20:21
@Nero183

Vermutlich weiß die dir antwortende Person gar nicht, warum es so ist und hat sich auch nicht weiter mit den Details deiner Frage beschäftigt.

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tinalisatina  24.05.2022, 07:19
@Julian6810

Du vermutest falsch. Die antwortende Person hat sich mit der Frage ebenso beschäftigt wie mit dem §286 BGB und hat dieses „Problem“ selbst schon einmal gehabt. 

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tinalisatina  24.05.2022, 07:20
@Nero183

"Anfang Januar" ist nun einmal kein kalendarisch zu bestimmender Termin. Es wird also, dazu hast Du Dich leider nicht geäußert, mit Sicherheit nicht im Vertrag gestanden haben: „Verbindlicher Liefertermin Anfang Januar“. 

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