Lieferverzug Auto, Mahnung nötig?
Hallo liebe Community,
ich habe mir im September 2021 einen Opel Mokka-e bestellt. Wie man sich wohl aus diesem schreiben denken kann, wurde er mir bis heute nicht geliefert. Ich habe heute ein Kündigungsschreiben dem Autohaus zukommen lassen, jedoch verweigert mir dieses die Kündigung, da ich keine vorherige Mahnung rausgeschickt habe.
Jedoch steht in meinem Kaufvertrag ein kalendermäßig bestimmter Termin von "Anfang Januar" und somit entfällt meines Wissens nach eine vorher nötige Abmahnung. Auch laut den AGBs und dem Kaufvertrag muss ich dem Händler keine weiteren Schonfristen geben, da der eigentliche Liefertermin schon mehr als 4 Monate her ist und der vertrag dort sagt, dass ich in diesem Falle mit sofortiger Wirkung kündigen kann.
Sehe ich das nun falsch, weil aus meiner Sicht muss der Händler nun den Vertrag kündigen und die schon getätigte Anzahlung mir erstatten. Oder sehe ich das falsch?
Vielen dank schon einmal für die Antworten.
MfG
4 Antworten
Das Problem ist: "Anfang Januar" ist kalendarisch nicht bestimmt.
Du musst erst mahnen, um den Verkäufer in Verzug zu setzen.
Okay danke, bei "Ab Januar" hätte ich es verstanden da es da nach hinten offen wäre, aber "Anfang Januar" würde für mich bedeutet das es spätestens mitte Januar überschritten ist. Aber gut ich bin kein Rechtsexperte.
Steht im Vertrag was drin von einseitigem Kündungsverhalten?
Du weißt schon, daß es Leute gibt, die bis zu drei Jahre auf ihren Stromer warten oder...!?
Da muß man immer mit rechnen, daß ein Auto nicht zum voraussichtlich zugesicherten Termin ausgeliefert werden kann
Und das ist nichts neues, sondern schon seit Jahrzehnten so
Wenn Du der meinung bist.. Ich kenn das schon seit Jahrzehnten von gewissen Herstellern, die es nicht schaffen zu gesagte Lieferfristen einzuhalten
Ja, du musst dem Händler eine Frist zur Lieferung setzen. 10 Tage ist da ausreichend. Liefert er dann nicht in dieser Zeit, kannst du von deiner "verbindlichen Bestellung" zurück treten.
Aber warum hast du denn bitte schon eine Anzahlung geleistet ? Wenn der Händler in Konkurs gehen würde, dann wäre diese Anzahlung erst mal weg und das Auto auch.
Sehe ich das nun falsch,
Ja, das siehst du falsch. Du musst mahnen, Frist setzen, Kündigung androhen.
Das
und der vertrag dort sagt, dass ich in diesem Falle mit sofortiger Wirkung kündigen kann.
steht sicher nicht im Vertrag.
Wäre vielleicht nett gewesen zu schreiben wieso ich das falsch sehe, wieso der genannte Termin nicht Kalendarisch bestimmbar ist. Würde mir weitaus mehr helfen als einfach nur sagen das ich falsch liege.
Vermutlich weiß die dir antwortende Person gar nicht, warum es so ist und hat sich auch nicht weiter mit den Details deiner Frage beschäftigt.
Du vermutest falsch. Die antwortende Person hat sich mit der Frage ebenso beschäftigt wie mit dem §286 BGB und hat dieses „Problem“ selbst schon einmal gehabt.
"Anfang Januar" ist nun einmal kein kalendarisch zu bestimmender Termin. Es wird also, dazu hast Du Dich leider nicht geäußert, mit Sicherheit nicht im Vertrag gestanden haben: „Verbindlicher Liefertermin Anfang Januar“.
Das stimmt so nicht. Ganz im Gegenteil, die Lage ist sehr viel schlimmer geworden in den letzten 2 Jahren und insbesondere in den letzten 8 monaten. Der Chipmangel ist da schon ein starker Einfluss.
Und der einzige Ort, an dem das schon "seit Jahrzehnten" so ist, ist die ehemalige DDR, wo man mal gut und gerne mehrere Jahre auf einen Trabi warten konnte.