Lieferbeginn/Vertragsbeginn - Umzug- erste Wohnung?

1 Antwort

Nein, aber Umzug ist normalerweise ein Kündigungsgrund auch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit. Wenn der Anbieter allerdings in der Lage wäre, auch an Deinem neuen Wohnort, also Deinem Elternhaus, zu versorgen, dann kann er die Vertragserfüllung einfordern. An Deiner Stelle würde ich mal mit dem dortigen Kundensupport telefonieren und verhandeln.

Im schlimmsten Falle zahlst Du aber nur die Grundgebühr. Du kannst über den Anbieter auf jeden Fall sicherstellen, dass der Nachmieter nicht auf Deine Kosten Strom entnimmt. Ich denke, das wird so laufen, dass der Anbieter den Anschluss zu Deinem Austrittszeitpunkt freigibt, Dir aber dennoch die verbleibende Grundgebühr berechnet.


nervigefragenn 
Fragesteller
 22.10.2021, 18:53

Alles klar ! Vielen Dank :)

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