Lehrvertrag unterschrieben jetzt schlechte Noten?

3 Antworten

Das sollte im Vertrag geregelt sein.

Normalerweise steht dort immer "Nach Abschluss..." - wenn dieser Abschluss dann nicht erfüllt ist - ist der Vertrag nichtig.

Oder es könnte auch anders formuliert sein, sodass im Vertrag steht, dass du nur genommen wirst, wenn du auch den Abschluss erfolgreich absolviert hast.

Musst du im Vertrag Mal nachlesen.

Kann mir nicht vorstellen, dass das nicht irgendwo da drin geregelt ist.

Außerdem wärst du sowieso dann in der Probezeit, welche dir ohne einen Grund einfach gekündigt werden kann.

Hallo Leonskkddkdk,

dein Ausbildungsunternehmen kann den Ausbildungsvertrag ohne Nennung eines Grundes oder Einhaltung einer Frist kündigen. Das gilt bereits vor Antritt und nach Antritt für den Zeitraum der Probezeit, der sich üblicherweise auf bis zu 4 Monate beläuft.

Wenn du allerdings damals schon schlechte Noten hattest, bezweifle ich, dass sie dir deinen Ausbildungsvertrag wieder kündigen werden.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vertrag ist Vertrag und der Arbeitgeber hat in dir noch eine gut Möglichkeit gesehen das du das packst, dafür hast du jetzt 3 Jahre Zeit ihm das zu beweisen.