lehrer verbietet bauchfrei?

8 Antworten

Das Thema vertbote ist nicht ganz einheitlich geregelt. Gurndsätzlich enthalten die Schulgesetzte der Bundeskländer weder ein verbot von bestimmter Kleidung noch das mitbringen von Fußballkarten. Manche Schulen führen eine Kleiderordung ein aber sie müssen es gut begründen können. Diese begründung muss auch vom Gesetztesgeber anerkannt sein. Denn wenn er nicht anerkannt ist dann nach Art 2 Absatz 2 GG hat jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner persönlichkeit und kann somit auch rechtswiederig handeln wenn die begründungen nicht vom Gesetztesgeber anerkannt werden.

Schau mal ob es in der Hausordnung der Schule steht. Dann kannst du hinterfragen warum es drin steht und wenn es nicht drin steht fragen warum manche Lehrer es so haben wollen. grundsätzlich sollte man sich in der Schule frei entfalten dürfen und das ist auch einer der Aufträge der Schule.

Es geht um die Angemessenheit der Kleidung, dass kann man nicht früh genug lernen.

Bauchfrei ist Freizeitkleidung und hat in der Schule nichts zu suchen. Dort ist man nicht auf dem Laufsteg und auch nicht auf Freiersfüßen.

Du gehst sicher auch nicht im Bikini in die Kirche.

Wenn die Schulordnung bauchfreie Kleidung verbietet, dann kann dich der Lehrer an diese Regel erinnern.

Erst mal hat die Schule ein Hausrecht.

Aber da Schule eine staatliche Pflichtveranstaltung ist, darf der Schulleiter nicht uneingeschränkt von diesem Hausrecht gebrach machen, sondern muss allgemeine Regeln beachten. So ist gerade ein Verbot von Joggunghosen gekippt worden. Auch bei Verschleierung haben die Gerichte eine Wort mitzureden. In der Regel; Vollverschleierung: NEIN, Kopftuch JA.

Bei provokativ sexueller Kleidung ist die Definition immer schwierig. Grenzen sollte es geben, aber da kann man sich beliebig streiten, wie kurz ein Minirock sein darf, ob ein Tanktop im Sommer toleriert wird. Das man nicht in Dessous oder Badehose erscheinen darf, sollte aber unstrittig sein.

nur wenn die Schule das auch so sieht

Er kann es verbieten wenn es so in der Hausordnung der Schule auch steht.