Langzeit EKG Kabelbruch-wer haftet?

1 Antwort

Hallo,

ich befürchte, Du wirst tatsächlich für den Schaden aufkommen müssen.

Dies ist im vorliegenden Fall wohl keine Frage von Vorsatz (= "mutwillig") oder Fahrlässigkeit (= nicht "vorsichtig" genug), was beides eine Haftung nach § 823 BGB auslösen würde. (Somit ist das möglicherweise auch kein Fall für die Privat-Haftpflicht.)

Hier ergibt sich eine Haftung aus dem Vertrag heraus, der mit der Praxis geschlossen wurde.

Und da in der Vereinbarung, dass der Patient für Beschädigungen am Gerat aufkommen muss, auch keine Sittenwidrigkeit zu erkennen ist, befürchte ich, ist die Antwort auf Deine Frage: Ja, das ist rechtens.

Für eine Haftung spricht auch, dass die Praxis sich so zeitnah gemeldet hat. Man kann also auch nicht argumentieren, dass der Schaden erst danach eingetreten ist, da das Gerät (Langzeit-EKG!) sicherlich nicht schon wieder im Einsatz gewesen ist.

Viele Grüße

Loroth

Grinzekatze52 
Fragesteller
 21.11.2020, 15:13

Neuer Sachstand: Das Kabel hat keinen Bruch sondern wurde durchgeschnitten😡Auch die Zipptüte - in die ich das Gerät extra eingerüstet hatte,weist einen Schnitt im oberen Bereich auf!Unfassbar mir das nun anlasten zu wollen☹️

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Loroth  23.11.2020, 10:57
@Grinzekatze52

An diese Stelle ist es aus meiner Sicht von entscheidender Bedeutung, WANN diese Beschädigung eingetreten ist.

Lässt sich z.B. nachweisen oder schlüssig nachvollziehen, dass der Beutel (und damit das Gerät) in unbeschädigtem Zustand abgegeben wurde, ist eine Haftung aus dem Vertrag heraus ausgeschlossen, weil ebendieser dann ja schon beendet ist.

War also beispielsweise jemand in der Arztpraxis so "clever" und hat den Beutel nicht am Zippverschluss sondern per Messer oder Schere geöffnet, liegt das Beschädigungsrisiko ausschließlich bei der Arztpraxis.

Kommt es hier mangels eindeutige Beweise zu keiner Einigung, so könnte - bevor man wegen 200 € ein Gericht anruft - ein Mediator eventuell helfen, der die Umstände der ganzen Sache möglichst neutral beleuchtet und eine Einigung herbeiführt. Aber Achtung: Erfahrungsgemäß läuft so etwas in aller Regel auf einen Kompromiss für beide Seiten hinaus. Eher selten gibt es in diesen Angelegenheiten eine Entscheidung zu 100% für die eine und gegen die andere Seite...

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