Hallo,

ich befürchte, Du wirst tatsächlich für den Schaden aufkommen müssen.

Dies ist im vorliegenden Fall wohl keine Frage von Vorsatz (= "mutwillig") oder Fahrlässigkeit (= nicht "vorsichtig" genug), was beides eine Haftung nach § 823 BGB auslösen würde. (Somit ist das möglicherweise auch kein Fall für die Privat-Haftpflicht.)

Hier ergibt sich eine Haftung aus dem Vertrag heraus, der mit der Praxis geschlossen wurde.

Und da in der Vereinbarung, dass der Patient für Beschädigungen am Gerat aufkommen muss, auch keine Sittenwidrigkeit zu erkennen ist, befürchte ich, ist die Antwort auf Deine Frage: Ja, das ist rechtens.

Für eine Haftung spricht auch, dass die Praxis sich so zeitnah gemeldet hat. Man kann also auch nicht argumentieren, dass der Schaden erst danach eingetreten ist, da das Gerät (Langzeit-EKG!) sicherlich nicht schon wieder im Einsatz gewesen ist.

Viele Grüße

Loroth

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Hallo,

dem Grunde nach trägt bei einem sog. "Versendungskauf" der Käufer das Transportrisiko. Wird die Ware also auf dem Transportweg beschädigt oder kommt sie abhanden, dann ist das das Problem des Käufers.

Der Verkäufer haftet aber sehr wohl für eine geeignete Verpackung als auch den ordnungsgemäßen Versand durch einen geeigneten Transporteur.

Und hier könnte das Problem lauern: Als Verkäufer muss ich nämlich u.a. nachweisen können, dass ich die Ware ordnungsgemäß versendet habe. Ob dazu der Beleg des Briefmarkenkaufs ausreicht, kann ich nicht beurteilen. (Schließlich könnte die Marke ja auch für eine ganz andere Sendung verwendet worden sein...)

Sofern es eine Sendungsnummer oder ähnliches gibt, wäre dies einerseits wegen der Beweisbarkeit ein Vorteil und würde andererseits die Möglichkeit der Sendungsverfolgung eröffnen...

Viele Grüße

Loroth

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Hallo,

in vielen Wohngebäudeversicherungen findet man auch heute noch den sog. "14er Wert".

Dieser stellt eine Berechnungsbasis dar, auf deren Grundlage man mithilfe des Baupreisindex den aktuellen Neuwert des Gebäudes und damit die Versicherungssumme in € ermitteln kann.

Mit dem Kürzel "M" ist daher nicht die gute, alte DM, sondern die noch ältere Reichsmark gemeint, da dies die Währung im Basisjahr 1914 war (daher auch die Begriffe "14er Wert" oder "Wert 1914").

Für 2020 liegt der Baupreisindex übrigens bei 1523. Das bedeutet bei den genannten Summen einen Neupreis für das Wohngebäude von rund 325.000 EUR und für das Nebengebäude rund 7.600 EUR.

Bitte aber immer beachten: Dies sind die versicherten Neuwerten. Mit den aktuellen Zeitwerten (Was sind die Gebäude aktuell wert?) haben diese aber nichts zu tun.

Viele Grüße

Loroth

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Hallo,

sog. Elektronikversicherung - speziell wenn sie über´s internet abgeschlossen werden sollen - sind ein heißes Eisen, denn die Versicherungsbedingungen sollte man ganz genau lesen.

Häufig sind darin nämlich Einschränkungen des Versicherungsschutzes
enthalten, die man im ersten Moment gar nicht so erkennt. Zum Bsp. gibt
es Anbieter, die davon reden, dass sie das Gerät ersetzen, wenn sich
eine Reparatur nach einem Schaden nicht mehr lohnt. Klingt zuerst einmal
gut, bedeutet aber mitnichten, dass man ein neues Gerät bekommt.
Vielmehr ist häufig nur der Zeitwert versichert und der geht gerade bei
Unterhaltungselektronik rasant in den Keller.

Außerdem gilt es auf Selbstbeteiligungen und Einschränkungen bei den
Versicherungsmöglichkeiten zu achten (Stichwort: Alter des Geräts).

Es kann sogar sein, dass man die Versicherung weiter bezahlen muss, selbst wenn man das Gerät schon wieder verkauft hat. Es gibt nämlich Anbieter, da geht der Versicherungsschutz auf den neuen Eigentümer über; für die Beiträge haftet Ihr aber gesamtschuldnerisch. Wenn der neue Besitzer dann nicht zahlen will, hält sich die Versicherung einfach an Dich...

Fazit: gute Elektronikversicherungen kosten meist einen hübschen
Beitrag, billige sind häufig selbst die paar Euro nicht wert.
Versicherungsbedingungen sollte man daher lesen - UND verstehen.
Anderenfalls: Hände weg!!!

Und meine persönliche Ansicht: Versicherungen sollten zu allererst Existenzsicherungen sein. Daher halte ich persönlich Handyversicherungen, etc. für überflüssig, weil man Geld für eine Leistung ausgibt, die im Falle eines Schadens nicht den Weltuntergang bedeuten...

Viele Grüße

Loroth

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