Lästern in Sozialen Netzwerken?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

es ist nicht okay, weil.. 71%
es ist okay, weil.. 29%

6 Antworten

es ist nicht okay, weil..

Klar kann man das nicht vermeiden aber in Social Media Netzwerken haut man halt schnell mal diese und jene Aussage raus, also glaube ich das Lästern nicht wirklich vermeidbar ist. Außerdem wie meinst du Lästern das man in den Storys Personen beleidigt? Oder über den privaten Chat?

bastelstunde  24.02.2021, 19:22

Ach ja, wenn jemand über mich lästert, lästere ich gerne mit. weil niemand ist perfekt :)

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Einerseits gibt es welche, die es „verdient“ haben, da sie dies auch tun, allerdings ist es auch scheiße, da man bspw. einfach irgendwas rassistisches posten kann, ohne dass es Konsequenzen hat...

hamburger00  24.02.2021, 11:18

Wenn hier jemand Beiträge ganz ernst nimmt, dem ist ernstlich nicht zu helfen!

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es ist nicht okay, weil..

Auch wenn man kein Jurist ist, muss man sich an die Gesetze halten.

LG Culles

es ist nicht okay, weil..

Keine person sollte in irgendeiner Form gemobbt werden, egal warum ob Sexualität, Religion, Hautfarbe, Aussehen, Gewicht,....

Cyber Mobbing ist genau so Mobbing, ist strafbar und einfach uncool!!!

Und sowas dollte man nicht mal in frage stellen, weil es eigentlich eine selbstverständlichkein sein sollte, dass man Leute nicht mobbt!!!!

es ist nicht okay, weil..

Wenn man ein Problem mit jemanden hat soll man es ihm ins Gesicht sagen.

Culles  24.02.2021, 10:55

Hallo,

die meisten Menschen machen abfällige und bösartige Bemerkungen über andere um sich selbst in ein besseres Licht zu stellen oder andere Vorteile daraus zu ziehen. Auch wenn es von manchen Gerichten mittlerweile als Kunstform toleriert wird, gehört sich das nach meiner Einstellung zur Würde des Menschen nicht. Nach $ 186 StGB ist üble Nachrede (immer noch) eine Straftat:

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

LG Culles

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