L17 mit deutschem Auto?

1 Antwort

Ich denke mal, die Antwort von der Kasse der Fahrschule bezieht sich nicht auf das fahrerlaubnisrechtliche Thema. Er wollte vermutlich nur auf die eventuellen Auswirkungen im Bereich Zulassungs- und Steuerrecht hinweisen, wenn ein Kfz, das im Ausland zugelassen ist, fortwährend im Inland, also in Österreich benutzt wird, obwohl der Benutzer seinen Wohnsitz in Österreich hat.