Kündigungsfrist?


05.08.2021, 18:21

In meinem Arbeitsvertrag steht nach Paragraph 622 BGB ...daher die Frage wenn ich zum 31.08.2021 kündigen möchte,wann genau muss die Kündigung beim Arbeitgeber sein?


05.08.2021, 18:23

Also ich bin knapp über 2 Jahre in der Firma beschäftigt


05.08.2021, 19:36

Habe die Kündigung zum 31.07 am 29.07 per Einschreiben mit Rückschein losgeschickt...heute bekam ich Post, datiert vom 02.08 ,das meine Kündigung zum 30.09 bestätigt wird ...

Jetzt bin ich total verwirrt und weiß nicht was richtig ist

Familiengerd  05.08.2021, 19:05

Du kannst mit einer Frist von 4 Wochen/28 Kalendertagen frühestens zum 15.09. kündigen.

Die Kündigung muss dann spätestens am 18.08. beim Arbeitgeber sein.

Nicole070276 
Fragesteller
 05.08.2021, 19:30

Ich habe meine Kündigung zum 31.08 am 29.07 per Einschreiben mit Rückantwort losgeschickt...von meinem Arbeitgeber kam heute Post

6 Antworten

Deine Kündigungsfrist findest Du in deinem Arbeitsvertrag. Häufig sind es vier Wochen zum 15. oder letzten des Monats.

Nicole070276 
Fragesteller
 05.08.2021, 18:22

Hab es in meiner Frage hinzugefügt

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Das steht in deinem Vertrag. Da kann dir aus dem Stehgreif niemand helfen, der eben diese Formulierung nicht kennt.

Nicole070276 
Fragesteller
 05.08.2021, 18:25

Hab es in meiner Frage hinzugefügt

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LisaAusPisa  05.08.2021, 18:45
@Nicole070276

Dann ist ein Austritt zum 31.08. nicht mehr möglich. Solltest du zu dem Zeitpunkt austreten wollen, musst du einen Aufhebungsvertrag anstreben. Achtung: Den muss dein Arbeitgeber nicht unterschreiben.

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Kommt auf die Kündigungsfrist an wenn 2 Wochen dann solltest du sie bis zum 15. diesen Monats abgeben falls keine angegeben sind es meist 6 Wochen - 3 Monate.

Familiengerd  05.08.2021, 18:56
meist 6 Wochen - 3 Monate

Wie kommst du auf ein "meist" bei über 40 Mio Arbeitsverhältnissen?

Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist, wenn es keine vertragliche Regelung gibt, für den Arbeitnehmer immer 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

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Nicole070276 
Fragesteller
 05.08.2021, 21:31
@Familiengerd

Habe die Kündigung zum 31.07 am 29.07 per Einschreiben mit Rückschein losgeschickt...heute bekam ich Post, datiert vom 02.08 ,das meine Kündigung zum 30.09 bestätigt wird ...

Jetzt bin ich total verwirrt und weiß nicht was richtig ist

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Kommt drauf an, wie die Kündigungsfristen in der Firma sind. Normalerweise hat man 3 Monate, dann müsste die Kündigung schon am 1. Juni da gewesen sein ( zum 1. September).

Nicole070276 
Fragesteller
 05.08.2021, 18:21

Hab es in meiner Frage hinzugefügt

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Blindi56  05.08.2021, 18:27
@Nicole070276

4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats, also musste die Kündigung am 31. 7 da sein.

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Familiengerd  05.08.2021, 18:58
Normalerweise hat man 3 Monate

Wie kommst Du denn darauf, und wie auf ein "meist" bei über 40 Mio Arbeitsverhältnissen?

Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist, wenn es keine vertragliche Regelung gibt, für den Arbeitnehmer immer 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

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Welche Kündigungsfrist hast du denn, zwei Wochen zum Monatsende?

Dann muss das zwei Wochen vor monatsende beim Chef sein

Nicole070276 
Fragesteller
 05.08.2021, 18:23

Hab es in meiner Frage hinzugefügt

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Rheinflip  05.08.2021, 18:25
@Nicole070276

Du kannst jetzt frühestens zum 30 September kündigen. Vier Wochen zum monatsende...

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Nicole070276 
Fragesteller
 05.08.2021, 18:27
@Rheinflip

Ja jetzt ...ich will ja wissen,wenn ich zum 31.08.2021 gekündigt habe,wann die Kündigung bei meinem Arbeitgeber sein muss

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Nicole070276 
Fragesteller
 05.08.2021, 18:36
@Rheinflip

Na prima ...aktuell sieht es so aus,das die Kündigung erst zum 02.08 da war ...dachte sie hätte zum 03.08 da sein müssen ,zwecks 4 Wochen Kündigungsfrist, denn der 31.08 ist auch Dienstag

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Familiengerd  05.08.2021, 19:00
@Rheinflip
Du kannst jetzt frühestens zum 30 September kündigen. Vier Wochen zum monatsende...

Nein, frühestens zum 15.09., denn die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen/28 Kalendertage zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Am 01.08 hätte die Kündigung da sein sollen.

Nein, spätestens am 03.08.

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