Kündigung Kommunalverwaltung?

1 Antwort

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Je nach den Gründen des Ausbildungsabbruchs kann man sie persönlich bei der Geschäftsleitung oder im Personalamt abgeben (wenn man vielleicht noch ein paar erklärende Worte dazu sagen will) oder als Einwurfeinschreiben schicken.

Ich selber bevorzuge die persönliche Abgabe und das Auseinandergehen in Frieden. Das liest sich im Arbeitszeugnis dann etwas geschmeidiger.