Kündigung des Klavierunterrichts

2 Antworten

Die vertraglich zugesicherte Leistung - ob Du sie kündigst oder nicht - steht Dir bis zum 30.09.2014 zu. Die rechtsverbindliche Kündigung bis zum 18.08.2014 hast Du erledigt. Wenn Honorar für einzelne Stunden vereinbart worden ist, stehen Dir bis zum Ende September noch Stunden zu bzw. kann der/die Lehrerin Ausfallhonorar geltend machen, falls Du nicht mehr zum Unterricht erscheinst.

Lissylilly 
Fragesteller
 15.09.2014, 12:12

Danke

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Der Vertrag endet zum 30.09. bis dahin hast du noch Unterricht!

Lissylilly 
Fragesteller
 15.09.2014, 12:13

Danke

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