Ferienjob kündigen Holidaypark?
Hallo, ich habe einen Saisonarbeitsvertrag für 2016, in welchem auch steht: "Die Arbeitsleistung wird innerhalb des Zeitrahmens vom 1.3.16 - 31.10.16 (voraussichtliches Ende der Beschäftigung) erbracht und gilt für 70 Arbeitstage im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für kurzfristig Beschäftige. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des 31.10.16 ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf." In einem anderen Absatz steht: "Das Arbeitsverhältnis der Parteien kann unbeschadet der Befristung unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen gekündigt werden. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform."
Also zu meiner Frage: Ich würde gerne so schnell wie möglich bei diesem Ferienjob kündigen, um einen anderen anzunehmen. Was heißt das im Vertrag? Habe ich jetzt eine Kündigungsfrist, wenn ja wie lange? Danke schonmal
3 Antworten
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.
Wenn der AG noch heute Deine Kündigung bekommt, kannst Du noch zum 15. September kündigen. Die Frist von 28 Tagen fängt dann morgen an zu laufen.
Bekommt der AG Deine Kündigung erst morgen, ist eine fristgerechte Kündigung zum 15. September nicht mehr möglich, dann musst Du zum 30. September kündigen.
Ein Aufhebungsvertrag wird nicht nur in Verbindung mit einer Abfindung geschlossen. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Erklärung von AG und AN das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dies kann zu jedem beliebigen Termin geschehen.
Aufhebungsverträge in Verbindung mit Abfindungen (was Du ja gelesen hast), werden i.d.R. geschlossen weil der AG die Abfindungen anbietet um einen AN schneller "loszuwerden". Grund kann z.B. eine lange Kündigungsfrist sein oder der AN ist schwer zu kündigen (z.B. besonderer Kündigungsschutz wegen Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Betriebsratszugehörigkeit).
Will ein AN schneller aus einem Arbeitsvertrag raus als eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist zulässt, gibt es bestimmt keine Abfindung. Der AN ist hier auf die Zustimmung des AG angewiesen.
Wie sieht es eigentlich mit Urlaub aus? Hattest Du schon welchen? Wenn Du noch Resturlaub hast, solltest Du diesen als Freizeitausgleich mit der Kündigung beantragen. Außerdem kannst Du ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen.
Meiner Meinung betragt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen.
Wenn es aber eilt, gibt es noch die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages. Rede mit deinem Arbeitgeber und bitte um die Aufhebung des Vertrages. Dann bist du sofort raus und brauchst nicht warten. Ansonsten 4 Wochen, glaube ich.
Das mit dem Arbeitszeugnis dürfte bei einem Minijob wegfallen.
Danke, aber noch etwas: Muss ich den Aufhebungsvertrag vertrag einreichen oder macht das der Arbeitgeber?
Mach es nicht so kompliziert. Ein Aufhebungsvertrage sagt nur aus, dass du sofort kündigst und der AG einverstanden ist. Die Kündigung kann quasi aus 1 Satz bestehen. Frag deinen Chef nach der sofortigen Kündigung. Man muss auch nichts entschädigen oder so.
Du hast eine gesetzliche Kündigungsfrist, die Frist für kurzfristige Jobs liegt bei genau 28 Tagen, vier Wochen, jeweils immer auf den 15ten oder auf Monatsende. Du kannst also auf Ende September kündigen, wobei du die Kündigung spätestens Ende August einreichen musst.
Danke, aber ich verstehe das mit dem Aufhebungsvertrag nicht, habe im Internet schon darübel gelesen und da steht immer etwas vonwegen, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zahlt un ein Arbeitszeugnis ausstellt, was bei mir ja eigentlich nicht nötig ist...