Kündigung zum 30.06. bzw. Aufhebungsvertrag zum 31.08.
Hallo,
ich habe ein Problem: Ich möchte am 01.09.2015 bei einem neuen Arbeitgeber anfangen.
Meine Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende, sodass ich spätestens an diesem Dienstag kündigen müsste. Das wäre dann jedoch schon zum 30.06.2015.
Ich bin aber bereit bis zum 31.08.2015 weiterzuarbeiten. Kann ich meine Kündigung so formulieren, dass ich zum 30.06.2015 kündige und meinem Arbeitgeber einen Änderungsvertrag befristet bis zum 31.08.2015 anbiete?
Das würde ja bedeuten, dass ich 1. zum 31.06. das Arbeitsverhältnis aufgebe und 2. der Arbeitgeber entscheiden kann, ob er es bis zum 31.08.2015 verlängern möchte. Das dürfte doch gehen, oder?
Formulierung so:
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom 29.04.2014 ordentlich und fristgerecht zum 30.06.2015. Gleichzeitig biete ich Ihnen an, das bestehende bis zum 31.12.2015 befristete Arbeitsverhältnis befristet bis zum 31.08.2015 fortzusetzen.
Wäre das so oder ähnlich möglich?
Gruß Hendrik
6 Antworten
Bestand mit dem Arbeitnehmer bereits vorher ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis, ist ein neuer befristeter Arbeitsvertrag im Anschluß ohne sachlichen Grund nicht zulässig.
Liegt ein sachlicher Grund vor, besteht allerdings die Möglichkeit, aus einem bislang unbefristeten Arbeitsverhältnis ein befristetes zu machen.
Gründe in der Person des Arbeitnehmers (§ 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 Teilzeit- und Befristungsgesetz)
Dieser Punkt des Gesetzes umfasst vieles - daher ist eine Befristung hier zulässig, um die Zeit bis zum Antritt der neuen Stelle zu überbrücken.
Ansonsten kann der Arbeitgeber auch auf die Kündigungsfrist verzichten und Dich unabhängig von der vertraglichen Kündigungsfrist zum 30.08. gehen lassen (aber unbedingt schriftlich geben lassen).
Evtl. kann Dich der neue Arbeitgeber auch zum 01.07. einstellen.
Wenn alle diese Möglichkeiten nicht greifen, dann kannst Du vom 01.07. - 31.08. ALG-I erhalten.
Eine Sperrzeit wegen Eigenkündigung darf in einem solchen Fall nicht ausgesprochen werden, da es sich um einen Arbeitsplatzwechsel handelt und der letztmögliche Kündigungstermin eingehalten wird.
Neuer Arbeitgeber mündlich abgesprochen??? Wer kündigt denn, wenn man keinen schriftlichen neuen Vertrag hat!!
Das Kündigen ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag oder einer schriftlichen Einstellungszusage des neuen Arbeutgebers ist mit einem Risiko verbunden.
Ich kann Dir hier nichts raten, sondern ich verweise auf die Möglichkeiten, die ich aufgezählt habe (entweder befristet vom 30.06. - 31.08. oder Verzicht des ArbG auf die Kündigungsfrist und Kündigung zum 31.08. oder normal zum 30.06. kündigen und ALG-I beantragen).
Das ist mit dem jetzigen Arbeitgeber zu besprechen.
Übrigens: Eine Sperrzeit würde auch für den Fall nicht verhängt werden dürfen, wenn das neue Arbeitsverhältnis nicht zu Stande kommen würde - es ist ausreichend, wenn berechtigte Hoffung auf die Einstellung besteht.
...... hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom 29.04.2014 ordentlich und fristgerecht zum 30.06.2015.
Sollte Ihnen an einer 2-monatigen weiteren Tätigkeit in der Firma gelegen sein, kann ich mir auch vorstellen ( ...wäre ich auch bereit ... biete ich auch an), einen Aufhebungsvertrag zum 31.08.2015 abzuschließen (zu unterzeichnen).
oder
Ich beabsichtige, ab dem 01.09.2015 eine andere Beschäftigung aufzunehmen und könnte mir daher vorstellen, bis zum 31.08.15 weiterhin hier tätig zu sein. Einem entsprechenden Aufhebungsvertrag stehe ich offen gegenüber.
Bist du sicher, dass du den befristeten Vertrag überhaupt vor dem 31.12. kündigen kannst? Normalerweise ist in befristeten Verträgen das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen. Dann bleibt dir sowieso nur der Aufhebungsvertrag zum 31.8.
Kläre doch mit dem Arbeitgeber ab, ob du nicht ausnahmsweise zum 31.08. kündigen kannst. Vielleicht einigt ihr euch ja.
Bist du sicher, dass die Kündigungsfristen sechs Wochen zum Quartalsende sind?
Jeder Vertrag kann individuell gestaltet werden
Ja, ich habe sowohl in den Arbeitsvertrag geschaut, als auch in der Personalverwaltung nachgefragt.
Vielen Dank für die schnelle Antwort,
eine Einstellung zum 01.07. ist von mir aus persönlichen Gründen nicht gewünscht und einen Einstellung zum 01.09. mit meinem neuen AG mündlich abgesprochen. Würden Sie mir raten zum 30.06.2015 zu kündigen und mit selbigem Schreiben um einen Aufhebungsvertrag zum 31.08. zu bitten?