Kündigung bei der Zeitfirma?

4 Antworten

Nt. 9.3 Manteltarifvertrag

9.3

Die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einer Woche in den ersten 3 Monaten gekündigt werden.

Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von zwei Wochen. Bei Neueinstellungen kann die Kündigungsfrist während der ersten 14 Tage des Beschäftigungsverhältnisses arbeitsvertraglich auf einen Tag verkürzt werden. Als Neueinstellungen gelten Arbeitsverhältnisse mit Mitarbeitern, die mindestens drei Monate lang nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber standen. 9.4 Im Übrigen gelten für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Mitarbeiter beiderseits die Fristen des § 622 Abs. 1 und 2 BGB. 

https://www.boeckler.de/pdf/ta_BZA_MTV_Zeitarbeit_110603.pdf

Laut §622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs

2 Wochen


ArniD  21.11.2023, 22:45

Nicht in der Zeitarbeit. Dort gibt es zu Beginn noch kürzere Fristen

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Blindi56  21.11.2023, 22:50
@ArniD

Dann müsste das im Arbeitsvertrag stehen.

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ArniD  22.11.2023, 05:27
@Blindi56

Richtig, das habe ich auch dem Fragesteller so mitgeteilt

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Die steht im Arbeitsvertrag.

Kommt darauf an wie lange du schon dort arbeitest.

Im allgemeinen beträgt die Kündigungsfrist in der Probezeit vier Wochen.

Das müßte aber auch in deinem Vertrag stehen.


ArniD  21.11.2023, 22:45

Nein, in der Regel besteht die Kündigungsfrist in der Probezeit 14 Tage.

In der Zeitarbeit greifen noch andere Kündigungsfristen, zumindest in den ersten Wochen.

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