Korrekt?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was zur Hölle. Ich habe ja schon ne menge gestelztes Zeug gelesen, aber das toppt alles. Ja grammatikalisch ist der Satz korrekt, aber "weiterführend auszuüben" ist ein Pleonasmus aller erster Güte. Wer die Ausbildung nicht weiter führen kann, übt sie auch automatisch nicht mehr aus. Oder reite eben auf deinem weißen Schimmel, mir auch egal.

Dein Wortgebrauch von "obliegt" ist auch fürchterlich. Obliegenheiten werden zugewiesen. Wer hat dir denn zugewiesen die Ausbildung aufzugeben?

"Es ist mir nicht möglich"
"Ich sehe mich nicht in der Verfassung"

Wähle was anderes.

So würde ich es schreiben:

"Mit Bedauern muss ich ihnen mitteilen dass ich mich nicht imstande sehen die Ausbildung fortzuführen."

Aber normalerweise werden Ausbildungen mit Aufhebungsverträgen beendet,
und nicht per Brief oder Mail- denn dem müssen beide Parteien zustimmen.


Lyeez 
Fragesteller
 08.05.2023, 05:20

DANKE !

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CCBFAQ  08.05.2023, 12:34
"Mit Bedauern muss ich ihnen mitteilen dass ich mich nicht imstande sehen die Ausbildung fortzuführen."

"Mit Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass ich mich nicht imstande sehe die Ausbildung fortzuführen."

Zwei kleine Korrekturen. 🙂

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