Kopfbedeckung Gebet islam?

4 Antworten

Zusammenfassung der Antwort:

In Bezug auf Ihre Situation: Wenn ein großer Teil der Awrah aufgedeckt wird, wie es in deinem Fall passiert ist, gibt es mehrere Szenarien: Das erste Szenario ist, wenn die Frau es erst bemerkt, nachdem sie das Gebet beendet hat. In diesem Fall wird ihr Gebet nicht ungültig. Das zweite Szenario ist, wenn die Frau es bemerkt und es dann sofort zudeckt. Auch in diesem Fall wird ihr Gebet nicht ungültig. Das dritte Szenario ist, wenn die Frau sich dessen bewusst wird, es aber stehen lässt und es nicht bedeckt. In diesem Fall wird ihr Gebet ungültig und sie muss es wiederholen.

Alles Lob gebührt Allah.

Erstens:

Das Bedecken der 'awrah ist nach Ansicht der meisten Gelehrten eine Voraussetzung für die Gültigkeit des Gebets, und zwar sowohl für Männer als auch für Frauen. Siehe die Antwort auf Frage Nr. 1046.

Vom Betenden wird verlangt, dass er vor Beginn des Gebets die richtigen Vorkehrungen trifft. So sollte er etwas tragen, von dem er sicher ist, dass es seine 'awrah bedeckt, und er sollte nichts tragen, von dem er befürchtet, dass es während des Gebets einen Teil seiner 'awrah zeigen könnte.

Das Haar einer Frau ist 'awrah und sie muss es bedecken; das gilt für den ganzen Körper, außer für das Gesicht und die Hände. Deshalb muss sie darauf achten, ihr Haar mit einer Kopfbedeckung so zu bedecken, dass kein Haar davon absteht. Sie sollte nicht so dünn sein, dass man sieht, was darunter ist, und keine großen Öffnungen haben, durch die die Haare herausragen könnten.

In dem Hadith von 'Aa'ishah wird überliefert, dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:

"Allah nimmt das Gebet einer Frau, die menstruiert, nicht an, es sei denn, sie trägt eine Kopfbedeckung." Überliefert von Abu Dawood (546); als saheeh eingestuft von al-Albaani in Saheeh Sunan Abi Dawood (596).

Shaykh al-Islam Ibn Taymiyah sagte:

Wenn eine Frau alleine betet, ist es ihr vorgeschrieben, ihren Kopf zu bedecken... Wer beten will, dem kann vorgeschrieben werden, etwas zu bedecken, das man unbedeckt lassen darf, wenn man nicht betet." (Majmoo' al-Fataawa 22/109).

Zweitens:

Wenn ein paar Haare durch kleine Lücken zwischen den Fäden ihres Hijabs herausragen, macht das ihr Gebet nicht ungültig, denn es ist sehr unbedeutend, und die Mehrheit der Gelehrten ist der Ansicht, dass ein kleiner Teil der 'awrah, der beim Beten unbedeckt bleibt, übersehen wird.

Ibn Qudaamah (möge Allah ihm gnädig sein) sagte in al-Mughni (2/287):

Wenn ein kleiner Teil der 'awrah unbedeckt ist, macht das das Gebet nicht ungültig. Dies wurde von Ahmad und von Abu Haneefah überliefert... Zitat Ende.

Shaykh al-Islam Ibn Taymiyah sagte in Majmoo' al-Fataawa (22/123):

"Wenn ein kleiner Teil ihres Haares oder ihres Körpers unbedeckt bleibt, muss sie nach Ansicht der meisten Gelehrten das Gebet nicht wiederholen. Dies ist die Ansicht von Abu Haneefah und Ahmad."

So steht es in Kashshaaf al-Qinaa' (1/269):

Das Gebet wird nicht ungültig, wenn ein kleiner Teil der 'awrah unabsichtlich unbedeckt bleibt, auch wenn dieser kleine Teil lange Zeit unbedeckt bleibt. Zitat Ende.

Wenn die abstehenden Haare jedoch sehr groß und offensichtlich sind, gibt es mehrere Szenarien:

Das erste Szenario ist, wenn die Frau es erst bemerkt, nachdem sie das Gebet beendet hat. In diesem Fall wird ihr Gebet nicht ungültig.

Das zweite Szenario ist, wenn die Frau es bemerkt und es dann sofort zudeckt. Auch in diesem Fall wird ihr Gebet nicht ungültig.

In al-Majmoo' Sharh al-Muhadhdhab (4/76) heißt es:

"Wenn der Wind ein Kleidungsstück bewegt und einen Teil der 'awrah entblößt, aber die Person es sofort wieder zudeckt, wird ihr Gebet nicht ungültig, weil sie dafür entschuldigt ist, also unterbricht es ihr Gebet nicht."

Shaykh Ibn 'Uthaymeen (möge Allah ihm gnädig sein) sagte:

Wenn eine große Menge aufgedeckt wird, aber er deckt sie schnell zu, dann wird sein Gebet nicht ungültig. Das kann man sich vorstellen, wenn der Wind weht, während er sich verbeugt und sein Gewand anhebt, er es aber sofort wieder zudeckt. Die scheinbare Bedeutung der Worte des Autors deutet darauf hin, dass sein Gebet ungültig wird, aber die korrekte Sichtweise ist, dass es nicht ungültig wird, weil er es schnell zugedeckt und nicht absichtlich aufgedeckt hat, und Allah, möge Er erhaben sein, sagt (Interpretation der Bedeutung): {So fürchtet Allah, so viel ihr könnt} [at-Taghaabun 64:16]." (Ash-Sharh al-Mumti' 2/75).

Das dritte Szenario ist, wenn die Frau sich dessen bewusst wird, es aber stehen lässt und es nicht bedeckt. In diesem Fall wird ihr Gebet ungültig und sie muss es wiederholen.

Shaykh al-Islam Ibn Taymiyah sagte in Majmoo' al-Fataawa (22/123): "Wenn ein großer Teil unbedeckt ist, muss sie das Gebet sofort wiederholen, so die Mehrheit der Gelehrten, die vier Imame und andere. Und Allah weiß es am besten."

Hier wird nach einer kleinen Menge gefragt, die das Gebet nicht ungültig macht.

Und Allah weiß es am besten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah

oldfashioned66  06.10.2023, 14:04

Kaum zu glauben, in welch enge Korsetts sich manche durch ihren Glauben pressen lassen. Als ob Gott sagen würde: "Nee, Freundchen, du betest zwar mit Inbrunst und voller Gläubigkeit zu mir, aber deine Kopfbedeckung sitzt etwas schief, also glaube ich dir kein Wort von deinen Gebeten."

Das Schönste an den ganzen Auslegungen ist immer der Schlusssatz: und Allah weiß es am besten. Nur hat von denen nur jemand Gott gefragt (was ja zugegebenermaßen auch nicht ganz einfach ist). Vermutlich würde der sagen: "Ihr macht euch um Nichtigkeiten Gedanken, anstatt die Dinge zu beachten, die mir wirklich wichtig sind."

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NEIN, ist es nicht, aber es ist schlimm, dass Du glaubst, dass es schlimm sein könnte:(

Es ist nicht schlimm, wenn aber dann musst du auch schnellstmöglich es wieder aufrichten