Koffer-Reisverschluss kaputt nach 1mailiger Nutzung --> Garantie?

4 Antworten

wenn der verkaeufer nichts von einer garantie erwaehnt und die rueckgabezeit vorbei ist, hast du keinen anspruch auf rueckerstattung oder ersatz, denke ich.. bei groesseren firmen hat man meist glueck und die sind so kulant.. das ist aber leider nicht immer so.. n freund von mir hat sich schuhe bei deichmann gekauft.. nach einem monat war die sohle schon nicht mehr richtig fest.. obwohl die umtauschzeit abgelaufen war, konnte er sich ein neues paar schuhe aussuchen... da bei dir der verkaeufer streikt und scheinbar nichts im kaufvertrag stand hast du pech denke ich :/

Einzelfahrer  18.07.2013, 23:38

@ Crinaaa - informiere Dich mal über gesetzliche Gewährleistung!

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AchimP  18.07.2013, 23:40

Da verwechselst Du einiges. Der Verkäufer muss nichts von einer Garantie erwähnen, er muss trotzdem die zwei Jahre gesetzlicher Gewährleistung leisten mit Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten. Eine "Rückgabezeit" kennt der Gesetzgeber nicht und sie spielt hier auch keine Rolle, da ein Mangel vorliegt. Eine "Rückgabezeit" räumen manche Verkäufer freiwillig ein, während der man etwas zurückgeben kann, weil es einem nicht gefällt. Hier liegt aber kein Nichtgefallen, sondern ein Mangel vor, da greift das Gesetz.

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nexocrom  18.07.2013, 23:43

Schwachsinn, eine Gewährleistung nach § 437 ff BGB besteht immer.

Nach § 476 BGB muss die der Verkäufer in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass der Mangel (im Sinne von § 437 BGB) noch nicht vorhanden war bei Beweislastumkehr (in dem Fall wohl Übergabe, da Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB).

Du hast ein Recht auf auf Beseitigung des Mangels oder Neulieferung nach deiner Wahl (vgl. §439 BGB).

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Crinaaa  18.07.2013, 23:45
@nexocrom

halleluja.. wir schroff hier manche antworten.. es reicht auch einfach, wenn man jemanden freundlich daraufhinweist, dass er im unrecht ist.. ich versuche doch auch nur zu helfen und spreche meine vermutungen aus.. ich habe doch in keinem satz gesagt, dass es zu 100% so ist, wie ich sage... aber danke an die leute, die mich nett darauf hingewiesen haben, wie es wirklich ist!

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nexocrom  18.07.2013, 23:48
@Crinaaa

Es tut mir Leid, falls du meinen Kommentar meinst. Dieser bezog sich ausschließlich auf Crinaaas Kommentar.

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Ob ein Reißverschluss ein Verschleißteil ist, kann man m. E. diskutieren. Die Garantie des Herstellers kann aber unabhängig von dieser Fragestellung Schäden am Reißverschluss ausschließen. Das macht aber nichts, denn Du wirst Dich auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht der Verkäufers berufen, und in dieser kann man Schäden am Reißverschluss nicht pauschal ausschließen, selbst wenn es sich um ein Verschleißteil handelt.

Also ab zum Händler. In den ersten 6 Monaten gilt Beweislastumkehr, d. h. er müsste beweisen, dass der RV beim Kauf noch in Ordnung war, was er im Allgemeinen nicht können wird.

Wie ist es eigentlich wenn der Reißverschluss von einem Kofferset kaputt geht? Muss ich dann die anderen 2 behalten??

Das ist eindeutig ein Fall von gesetzlicher Gewährleistung, der Reißverschuss ist kein Verschleißteil!