Körperverletzung oder Sachbeschädigung bei Prothesen?

5 Antworten

Das hängt von der Art der Prothese ab. Eine Körperverletzung liegt nur dann vor, wenn die Sache dauerhaft mit dem Körper verbunden ist. Bei einem Holzbein dürfte dies nicht der Fall sein. Auch wenn ich zum Glück keine Erfahrung im Umgang mit Prothesen habe, kann ich mir vorstellen, dass es Prothesen gibt, die diese Anforderungen erfüllen.

Im Regelfall dürfte eine vollendete Körperverletzung damit nicht vorliegen. Weiß der Täter allerdings nicht, dass es sich um eine Prothese handelt, dann liegt eine versuchte Körperverletzung vor.

Eine Sachbeschädigung kann in deinem Beispiel umgekehrt nur dann vorliegen; wenn der Täter weiß, dass es sich um eine Prothese handelt. Eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nämlich nicht.

Es wird juristisch im allgemeinen wie Körperverletzung behandelt, solange die Prothese am Träger befestigt ist. Man läßt sich dabei von der Erwägung leiten, dass eine Prothese ein Ersatz für ein verlorenes Körperteil darstellt.

Wenn Du also jemandem die dritten Zähne aus dem Mund schießt, ist das Körperverletzung :-)

Körperverletzung, außer die Prothese ist nicht am Menschen angebracht.

Wohl versuchte Körperverletzung und vollendete Sachbeschädigung.

uni1234  22.11.2018, 07:55

Das dürfte nicht möglich sein. Der Täter kann nicht gleichzeitig auf eine Sache und ein Körperteil schießen wollen.

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Natürlich als sachbeschädigung