Könnt ihr erkennen, welchen Texteil die juristische Sprache aufweist und welcher die Alltagsprache? Weisen beide Textteile die Alltaggsprache auf?
1)Ich bestätige, rechtzeitig vorab Entwurf dieser Urkunde erhalten zu haben, der gefertigt wurde auf der Grundlage einer zusammen mit Frau Dr. ___ geführten Besprechung mit dem Notar am ___
2) Soweit eine Rechtswahl zulässig ist, gilt sie ggf. nicht nur für die Regelungen in dieser Urkunde, sondern für alle Aspekte der Rechtsnachfolge von Todeswegen (wie z.B auch für Pflichtteilsrechte).
1 Antwort
Hallo Derwissengierig!
Nummer 1) "Ich bestätige, rechtzeitig den Vorabentwurf..." kann man als juristische Sprache betrachten. Die Verwendung von Begriffen wie "bestätigen" und "Vorabentwurf" sind typisch für die Sprache, die in rechtlichen Dokumenten und Verträgen verwendet wird.
Die Nummer 2) weist ebenefalls solche Begriffe auf, daher würde ich auch sie als juristische Sprache einstufen.
LG
gufrastella
Deine Begründung kann zutreffen, 1) ist evtl. eine Transkription.
Das Fehlen eines Artikels vor "Enwurf" mag auch ein Transskriptionsfehler sein. Schließt das aber aus, den Ausdrucksstil als juristisch zu nennen?
"Rechtzeitig vorab" ist die präzise Formulierung dafür, dass ein Termin eingehalten wurde, der juristisch relevant sein könnte, also für eine "Frist".
"Ich" kann, z.B. in einem Vermächtnis oder Testament vorkommen. Und bestätigen kann nur der/die Bestätigende, also "Ich", XY, wohnhaft in...
Ich bin aber nicht juristisch gebildet, sondern betrachte deine Frage nur sprachlich.
Ich bin der Meinung, dass die Ausdrucksweise in Beispiel 1) Züge einer formellen Ausdrucksweise ausfweist. Darunter gelten Ausdruckszüge wie der erhobene Ton (auf der Grundlage). Wir können trotzdem ausschließen, dass es sich um Fachsprache handelt, weil im Text das Pronomen "ich" zu lesen ist. Das bewirkt, dass der Text sich eher als eine Transkription anzusehen ist. Das lässt mich eher daran denken, dass es sich um einen Hybridtext aus gleichzeitig Alltags- und Fachsprache handelt.
Ich kann mich der Begründung in Bezug auf das "Ich" nicht anschließen.
Es sind zwei verschiedenen Dinge, die man nicht verwechseln darf:
A) Ein juristischer Text, in dem es um rechtliche Themen geht, wie z.B. Gesetze, Verträge, Urteile oder Gutachten.
B) Ein Text, der juristische Sprache aufweist, der also typische Begriffe, Ausdrucksweisen und Grammatikmerkmale der Sprache verwendet, die in rechtlichen Texten und Verträgen üblich ist.
Genauso, wie ein Text mathematische Sprache aufweisen kann, muss der Text selbst kein mathematisches Axiom sein.
In deinem Fall würde Text 1) eher B) entsprechen. In meinen Augen weist der Text sowohl Alltags- als auch juristische Fachsprache auf, die sich durch die Anwesenheit mancher Züge auszeichnet.
"einer zusammen mit Frau Dr. ... geführten Besprechung mit dem Notar am..." klingt wie Alltagssprache. Aber warum sollte man das in eine wie geartete Juristensprache übersetzen?
Die anderen Teile sind für mich juristische Sprache (bestätige, rechtzeitig vorab, Entwurf dieser Urkunde, gefertigt).
Ich hatte zum Beispiel gedacht, dass 1) sich nach Alltagsprache anhört, weil es mir so vorkommt, als hätte der Notar eine Trankription von dem gemacht, was der Erblasser sagt. Die Verwendung vom Pronomen ich besagt, dass das, was folgt, keine juristische Sprache ist.
2) weist hingegen nur Fachsprache auf und das kann man daran erkennen, dass die Subjektivitätspronomen nicht mehr da sind.
Gefällt dir meine Denkweise?z
P.S.
Im Originlext steht "rechtzeitig vorab" allein. Die Bedeutung ist "viel früher als gedacht".