Können Ernennungsurkunden als Mietsicherheiten dienen?
Also zeigt das Ganze Zahlungssicherheit?
wir würden gerne an einen Beamten eine Wohnung vermieten und er bot uns eine Kopie seiner Ernennungsurkunde an
8 Antworten
Eine Mietsicherheit sieht so aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Mietsicherheit
"In Deutschland ist die Mietsicherheit (umgangssprachlich Mietkaution) die Leistung eines Geldbetrages durch den Mieter an seinen Vermieter zur Sicherung der aus dem Mietverhältnis herrührenden Forderungen des Vermieters (Miete, Nebenkosten und Reparaturleistungen bei Beendigung des Mietverhältnisses, Nutzungsentschädigung, Schadensersatz, Prozesskostenerstattungsansprüche)"
Wie auch immer, die Urkunde schützt euch nicht davor, dass er seine Miete nicht bezahlt oder sonst wie in private Insolvenz gehen kann. Geld zählt!
Das ist keine Mietsicherheit. Auch Beamte können Mietschulden haben, oder eine Insolvenz hinter sich haben.
Weil Beamte dienstaufsichtlich überwacht werden. Selbst der Verlust der Fahrerlaubnis hat dienstliche Konsequenzen für einen Beamten. Mit sehr schlechter Schufa ist ein Beamter nicht mehr tragbar, da seine Vorbildfunktion nicht mehr besteht.
Beamte unterliegen besonderer Aufsicht und Vorbildfunktion, die einwandfreien Leumund und geordnete Vermögensverhältnisse vorraussetzt. Darüber hinaus steht ein Beamter auf Lebenszeit in keiner Gefahr jemals arbeitslos zu werden. Daher reicht es sicher zu sein, dass der Interessent Beamter auf Lebenszeit ist. Das wäre bereits Garant dafür, dass ihr stets das bekommt was euch zusteht.
Für einen Beamten hat bereits finanzielle Schieflage Konsequenzen durch die Dienstaufsicht
Nein, das können sie sich nicht erlauben ohne dienstaufsichtliche Konsequenzen erwarten zu müssen. Es wird vom Beamten dienstlich erwartet, dass er seine Vermögensverhältnisse im Griff behält
Würde ich nicht akzeptieren! - Denn solche Urkunden kann sich jeder heutzutage selber am PC erstellen.
Mit einer Ernennungsurkunde wird ein Beamter ernannt. Irgendeinen inhärenten finanziellen Wert hat die Urkunde nicht. Vor allem nicht als Kopie.
Eine Urkunde sicher nicht, da gebe ich dir Recht, aber die Gewissheit, dass der Interessent Beamter auf Lebenszeit ist