Knn man bekifft werden wenn mein Freund mir den Canabisrauch in den Mund pustet?
Wir sind Grade am überlegen wenn mein Freund der canabis legal durch den Arzt konsumieren darf mir bei einem Kuss etwas Rauch in den Mund pustet ,ob ich davon bekifft werde oder ob da nichts passiert und ob ich dann noch Auto fahren darf?
5 Antworten
Eigentlich nicht. Auch wenn etwas Rauch in deine Lunge gerät, dann sind da nahezu alle Wirkstoffe rausgefiltert, wenn es dein Freund vorher in der Lunge hatte.
Wenn jemand kifft würde ich da aber vorsichtig mit Auto fahren sein. Der Rauch vom J verteilt sich in der Luft und es kann nicht ausgeschlossen sein, dass du im Beisein da nichts abbekommst.
Nicht von einmal, die Lunge Neutralisiert das Cannabis vom Geber ja nicht völlig, das muss schon öfter gemacht werden, und du must tief einatmen und die Luft anhalten, dann ja.
Eigentlich du müsstest schon mehr rauchen und es auch tief einatmen.
Ja, aber ist umständlich, dann kannst du gleich normal rauchen
Das ginge. Wäre nur unglaublich dämlich.
Jeder darf legal Cannabis (oder jede andere beliebige Droge) konsumieren, da der Konsum an sich keine Straftat darstellt.
wobei das ja eigentlich eh völlig egal ist, solange man nicht grad vor der Polizeistation raucht, die Polizei wird ja wohl kaum die Wohnung stürmen weil irgendjemand einen Joint raucht
Nein, ist man nicht. Dieser Unsinn wird sich wohl ewig halten wie ein Mythos.
Zum Beispiel hier.
- Gibt es Konsum ohne Besitz?
Ein oft gehörter Trugschluss ist, dass es Konsum ohne zumindest augenblicklichen Besitz von Millisekunden nicht geben kann. Das ist eindeutig falsch.
Besitz im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG setzt ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis sowie Besitzwillen und Besitzbewusstsein voraus. Besitzwille und Besitzbewusstsein müssen darauf gerichtet sein, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf das Betäubungsmittel zu erhalten.
Wer nur konsumiert, ohne tatsächliche Verfügungsgewalt zu erhalten, wird nicht Besitzer und ist auch nicht des Erwerbs von Betäubungsmitteln strafbar.
Es sind viele Konstellationen denkbar, in denen Konsum vorliegt jedoch kein Besitz. Klassische Beispiele sind:
das Ziehen an einem Joint
das Schnupfen von Kokain
die Injektion aus einer aufgezogenen Spritze
Rauchen an einer Bong
Endgültig in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass es an dem Übergang der Verfügungsgewalt fehlt, wenn der Empfänger das Betäubungsmittel in verbrauchsgerechter Menge nur zum sofortigen Verbrauch an Ort und Stelle erhält.
Der Besitz aber schon. Und wenn man beim ziehen einen Joint in der Hand hält, dann ist man in dem Moment in Besitz von Gras.