Kleingewerbe anmelden nebenbei Schule und Aushilfe?

3 Antworten

Hallo Nesiba,

es gibt in D leider kein Kleingewerbe; da verwechselst du was mit der "Kleinunternehmer-Regelung":

Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Auch der Begriff "Mehrwertsteuer" entstammt mehr der Umgangssprache als entsprechenden Gesetzen. In dieser Seite wird daher überwiegend der Begriff "Umsatzsteuer" benutzt.
Für Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:
  • Regelbsteuerung
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.
Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.
Bei Umsätzen unter 22.000 € pro Jahr (bis 2019:17.500 € pro Jahr) (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dies wäre m.E. möglich, da ein Kollege von mir, neben seinem Studium derartige Geschäfte betrieben hat. Allerdings würde ich davon abraten, denn mit Dropshipping kannst du extrem schnell Verluste einbringen.

Du hast eine Menge Punkte zu beachten. Ich würde dir ein Kurs für die Selbständigkeit an der IHK empfehlen. Dort wird dir ausführlich erklärt, was du in dein Impressum angeben musst und wie du steuerliche Angelegenheiten zu regeln hast. Da bitte auch einen Steuerberater ausfindig machen.

Wirklich.. Dropshipping kann ich dir gar nicht empfehlen. Das hast du sicherlich aus TikTok abgegriffen, lass es lieber.

Somit muss auch ein Kleingewerbe angemeldet werden. Meine Frage ist ob das trotz der Aushilfe und dem BAföG Gehalt das ich erhalte immer noch machbar wäre ? Und ob es vielleicht etwas wichtiges zu beachten gibt?

Kommt drauf an...

Bist du denn bisher noch über die Eltern kostenlos in der Familien(kranken)-versicherung abgesichert??? Hier gelten nämlich Einkommensgrenzen:

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/

Also bereits durch deinen 450-Euro-Minijob hast du evtl. die Einkommensgrenze für die kostenlose Familienversicherung übder die Eltern erreicht!?

Schon gelesen?

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/ueberhaupt.php

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/eigenes-einkommen-nebenjob.php

Gruß siola55