Unzufrieden mit Job soll ich mich selbständig machen?

3 Antworten

Kannt du nicht, denn es gibt KEIN Kleingewerbe. das kennt das Gewerberecht nicht.

Das was du meinst ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG und das ist eine steuerliche Angelegenheit und betrifft auch nur die Umsatz ( mehrwert) Steuer.

Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser Reglung unberührt.

Auch wenn du genügend Raum in der Wohn hast, hast du die Erlaubnis des Vermieters ( deiner Mutter?

Liegt deine Wohnung im reinen Wohngebiet, dann wird das nichts mit deinem gewerbe in deiner Wohnung. Denn in reinen Wohngebieten ist Gewerbe untersagt. Erkundige dich bei der Stadtverwaltung danach.

Und als selbstsändiger gibt es KEIN 450€ Basis.

Die gibt es nur, wenn du bei einem Arbeitgeber auf 450€ Basis angestellt bist.

Als Selbstständiger gilt es ab dem ersten Cent - Steuern , KV, PV und weitere Sozialleistungen selbst zu bezahlen. ( Zum B. zusatzl. Krankenhaustagegeld und Krankengeld)

Hast du auch an die ganzen Vorgaben, Hygienevorgaben und Gesetze gedacht?

Mein Tipp an dich, da du blauäugig in dein Unglück rennen willst: besuche zwingend einen Kurs für Existenzgründer. denn dort erlernst du alle wichtigen Dinge und Begriffe, die ein selbstständiger wissen muss.

Lese einmal hier:

https://www.finanzchef24.de/wissen/gruender/kosmetikstudio-eroeffnen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nun hab ich mir gedacht ein Kleingewerbe anzumelden ( Wimpern, beauty usw) erstmal auf 450€ Basis .

Kannst Du machen - neben Deinem Hauptjob, oder solange Du daraus ausreichend Einkommen erzielst - sprich von staatlichen Leistungen unabhängig bleibst, bist, wirst.

carolina1 
Fragesteller
 19.09.2019, 19:41

Ich will kündigen und das praktisch hauptberuflich machen aber erstmal klein anfangen

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wilees  19.09.2019, 19:44
@carolina1

Das war mir schon klar - nur Du kennst die Sanktionen?

Und wer soll Deine Miete, Krankenversicherungsbeiträge und sonstigen Lebenshaltungskosten übernehmen?

Wo möchtest Du Deinen Job ausüben? - In Deiner Wohnung ist ein derartiges Gewerbe nicht zulässig.

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carolina1 
Fragesteller
 19.09.2019, 19:47
@wilees

Das hab ich alles im Griff ! Sonst würde ich nicht drüber nachdenken . In meiner Wohnung steht ein Raum zur Verfügung , habe Gelsen das es zulässig ist

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wilees  19.09.2019, 19:53
@carolina1

Also hast Du seitens Deines Vermieters eine schriftliche Genehmigung ! in Deiner Mietwohnung ein Gewerbe betreiben zu dürfen - ansonsten hast Du möglicherweise ganz schnell eine (fristlose) Kündigung auf dem Tisch.

Und Du kannst von diesen "Nebeneinnahmen" + Kindesunterhalt und Kindergeld Deine Miete, Krankenversicherung und die Lebenshaltungskosten für Dich und Dein Kind finanzieren - dann gibt es ja auch nichts, was mit dem Jobcenter zu klären wäre.

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carolina1 
Fragesteller
 19.09.2019, 20:01
@wilees

Ich wohne im Haus von meiner Mutter deshalb könnte ich mich anmelden ich bekomme nicht viel monatlich aber alle Anfang ist schwer. Meine Mutter unterstützt mich ich denke das ich es schaffen werde.

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Was meinst du mit 450€-Basis. Als Angestellter hast du kein festes Gehalt.

carolina1 
Fragesteller
 19.09.2019, 19:29

Also ich mein erstmal klein Anfang werd am Anfang auch nicht viele Kunden haben .

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