Unzufrieden mit Job soll ich mich selbständig machen?
Und zwar war ich eine längere Zeit arbeitslos , seit Juni arbeite ich und bin sehr unzufrieden da es auch ein Vermittlungsvorschlag war. Nun hab ich mir gedacht ein Kleingewerbe anzumelden ( Wimpern, beauty usw) erstmal auf 450€ Basis . Was meint ihr ? Muss ich das erstmal mit der Agentur klären? Bin alleinerziehend, habe ein kleines Kind. Ich weiß das es riskant ist... aber ich will es versuchen.
3 Antworten
Kannt du nicht, denn es gibt KEIN Kleingewerbe. das kennt das Gewerberecht nicht.
Das was du meinst ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG und das ist eine steuerliche Angelegenheit und betrifft auch nur die Umsatz ( mehrwert) Steuer.
Alle anderen Steuerarten und Abgaben bleiben von dieser Reglung unberührt.
Auch wenn du genügend Raum in der Wohn hast, hast du die Erlaubnis des Vermieters ( deiner Mutter?
Liegt deine Wohnung im reinen Wohngebiet, dann wird das nichts mit deinem gewerbe in deiner Wohnung. Denn in reinen Wohngebieten ist Gewerbe untersagt. Erkundige dich bei der Stadtverwaltung danach.
Und als selbstsändiger gibt es KEIN 450€ Basis.
Die gibt es nur, wenn du bei einem Arbeitgeber auf 450€ Basis angestellt bist.
Als Selbstständiger gilt es ab dem ersten Cent - Steuern , KV, PV und weitere Sozialleistungen selbst zu bezahlen. ( Zum B. zusatzl. Krankenhaustagegeld und Krankengeld)
Hast du auch an die ganzen Vorgaben, Hygienevorgaben und Gesetze gedacht?
Mein Tipp an dich, da du blauäugig in dein Unglück rennen willst: besuche zwingend einen Kurs für Existenzgründer. denn dort erlernst du alle wichtigen Dinge und Begriffe, die ein selbstständiger wissen muss.
Lese einmal hier:
https://www.finanzchef24.de/wissen/gruender/kosmetikstudio-eroeffnen
Nun hab ich mir gedacht ein Kleingewerbe anzumelden ( Wimpern, beauty usw) erstmal auf 450€ Basis .
Kannst Du machen - neben Deinem Hauptjob, oder solange Du daraus ausreichend Einkommen erzielst - sprich von staatlichen Leistungen unabhängig bleibst, bist, wirst.
Das war mir schon klar - nur Du kennst die Sanktionen?
Und wer soll Deine Miete, Krankenversicherungsbeiträge und sonstigen Lebenshaltungskosten übernehmen?
Wo möchtest Du Deinen Job ausüben? - In Deiner Wohnung ist ein derartiges Gewerbe nicht zulässig.
Also hast Du seitens Deines Vermieters eine schriftliche Genehmigung ! in Deiner Mietwohnung ein Gewerbe betreiben zu dürfen - ansonsten hast Du möglicherweise ganz schnell eine (fristlose) Kündigung auf dem Tisch.
Und Du kannst von diesen "Nebeneinnahmen" + Kindesunterhalt und Kindergeld Deine Miete, Krankenversicherung und die Lebenshaltungskosten für Dich und Dein Kind finanzieren - dann gibt es ja auch nichts, was mit dem Jobcenter zu klären wäre.
Was meinst du mit 450€-Basis. Als Angestellter hast du kein festes Gehalt.
Also ich mein erstmal klein Anfang werd am Anfang auch nicht viele Kunden haben .
Ich will kündigen und das praktisch hauptberuflich machen aber erstmal klein anfangen