Kindesentführung bei Vorübergehende Auslandsaufenthalt?
Hallo,
ein Freund von mir hat sein Kind bei seinen Eltern vorübergehend gelassen, bis er in Deutschland aus der Wohnung auszieht und sich von der Mutter des Kindes Physisch (Wohnung trennt) um Das Kind all das zu ersparen (Stress, Streitereien) hat er das Kind dort gelassen. Es gefällt der Mutter nicht obwohl sie am Anfang einverstanden war und jetzt in Deutschland hat sie Ihre Meinung geändert und droht zur Anzeige wegen Kindesentführung.
wie sieht es aus für den Mann? ist das tatsächlich eine Kindesentführung eines Minderjährigen oder nicht?
3 Antworten
Hat der Freund das Einverständnis den schriftlich, und gilt das unbefristet, oder nur für einen Urlaub.
Wenn das Kind nach einer Trennung bei der beide das Sorgerecht haben nicht mehr am letzten gemeinsamen Wohnort wohnen soll müssen beide Sorgeberechtigten zustimmen. Und natürlich sollte man so etwas wichtiges schriftlich festhalten.
Warum muss das Kind den jetzt monatelang bei den Großeltern im Ausland sein?
Das könnte durchaus den Tatbestand der Kindesentführung erfüllen, auch wenn die Mutter weiß wo das Kind ist.
Kindesentzug vielleicht. Aber sie weiß ja wo das Kind ist, dann ist es nicht entführt.
Ich denk eher nicht, dass man im geschilderten Fall was zu befürchten hat.
Es gefällt der Mutter nicht obwohl sie am Anfang einverstanden war
ist das tatsächlich eine Kindesentführung eines Minderjährigen oder nicht?
Bei Mutter gehe ich mal von der Kindesmutter aus.
Wenn sie damit einverstanden war, wie sollte es da eine Entführung sein?
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Auf solche Phantasien können wohl nur Mütter kommen.
Launisches Hin- und Her einer Mutter ... sie sollte mal mit sich selbst in Reine kommen und selbst verlässlicher berechenbarer werden.
sie weiß, telefoniert ständig mit dem Kind,und kann auch immer per messenger video chat machen. dazu wird das Kind in November zurück kommen.