Kinderstars was passiert mit dem Geld?

6 Antworten

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Die Eltern haben da in der Regel die Obacht drüber - das heißt aber nicht, dass sie es ausgeben dürfen, wie sie wollen. Sie dürfen es für die Kinder bewahren und wenn möglich vermehren, wenn sie es schuldhaft verlieren, oder ausgeben können die Kinder, sobald sie alt genug dafür sind (18) darauf klagen, es zurückerstattet zu bekommen.

Stichwort: Geschäftsfähigkeit ff. gem. BGB

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__106.html


Nein, solange sie minderjährig sind, geht das an die Eltern

Die Eltern dürfen das Geld verwalten oder Dinge für das Kind kaufen bzw. bezahlen. Ausbildungen etc.

Sie dürfen für sich sogar einen Lohn für die Verwaltung und im Zusammenhang stehende Auslagen verrechnen.

Das wars dann aber auch schon.

Zuweilen meldet sich auch die Vormundschaftsbehörde und sichert das Geld der Kinder.

De Youtube Kanal gehoert den Eltern, da kleine Kinder noch gar keinen besitzen duerfen. Deshalb bekommen die Eltern auch das gesammte Geld. Ein Gesetz dafuer gibt es nicht.


SirPeterGriffin  11.12.2019, 13:07

Es nennt sich BGB und Geschäftsfähigkeit.

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Jdoue  11.12.2019, 13:17
@SirPeterGriffin

Dann zeige mir doch mal einen Paragraphen der bestimmt das Eltern Einnahmen von ihnen selbst gefuehrten Kanaelen in denen Kinder zu sehen sind an die Kinder abgeben muessen.

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Jdoue  11.12.2019, 13:29
@SirPeterGriffin

Und wie willst du damit Begruenden das ein Kind die Einnahmen der Eltern bekommen soll, nur weil es im Video zu sehen ist?

Der Kanal muss den Eltern gehoeren wegen der Richtlinien von Youtube. Die Eltern koennen sagen dass das Kind freiwillig aus Spass vor der Kamera steht und das die Eigentliche Arbeit nur das Video produzieren (Schneiden, vorbereiten usw) ist. Somit hat das Kind rein rechtlich gesehen keinen Anspruch auf die Einnahmen des Kanals.

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SirPeterGriffin  11.12.2019, 13:48
@Jdoue
  1. Lies dir erstmal die die §§ von 106 bis 113 BGB durch
  2. So einfach ist das nun nicht. Die Eltern können vieles behaupten. Wenn das Kind der Hauptakteur in den Videos (auch aus Spaß) ist, hat es rechtlich gesehen Anspruch auf die Einnahmen. ABER!, da es noch beschränkt geschäftsfähig ist, springt der Vormund / der gesetzliche Vertreter ein. Ergo: Die Eltern.
  3. Die Arbeit zum bearbeiten von Videos gehört zwar dazu, aber dieses Argument kann weggelassen bzw. ignoriert werden.
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Jdoue  11.12.2019, 13:59
@SirPeterGriffin

Wenn eine Person in einem Video Auftritt hat sie noch lange kein Anspruch auf die Einnahmen des Kanals. Egal ob Kind oder Erwachsener.

Das was du beschreibst gilt wenn ein Kind Geld verdient zB wenn es als Schauspieler in einem Film mitspielt. Hier verdienen jedoch die Eltern Geld, da sie Videos auf ihrem Kanal produzieren und das Kind nur eine Art Gast ist.

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