Kind richtet Anruf nicht aus, Folgen auf Arbeit?
Wie verhält man sich eigentlich in folgenden Fall.
Der Arbeitgeber ruft an, dass man morgen eher auf Arbeit erschienen soll, aber das Kind geht ran, weil man selber gerade nicht da ist, und vergisst es auszurichten. (Ach ja... Gestern rief jemand an...)
Und man kommt morgen nicht zur Arbeit oder zur vorher bekannten Zeit.
Wie verhält man sich da? Ich denke mit einem Chef der selber Kinder hat lacht man eher darüber.
(ich selber um gehe das.... Einfach nach arbeit das "Arbeitshandy" aus.)
12 Antworten
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer mindestens 4 Tage vorher mitteilen, wenn sich am Dienstplan bzw. den Arbeitszeiten was ändert. Ist also ein "Egal"-Fall, ob das Kind das ausrichtet oder nicht, hätte keinerlei rechtliche Folgen, da die Ankündigung der Dienstplanänderung so oder so zu kurzfristig erfolgt wäre.
Je nach alter des kindes. Bei einem jugendlichen kann schon erwartet werden, dass er es ausrichtet/weiterleitet.
Ein kleines kind gehört allerdings auch nicht ans handy der eltern um anrufe entgegenzunehmen.
Du siehst sonst den anruf (wenn keiner den anruf entgegen genommen hat) und kannst immer noch entscheiden, ob du zurückrufen willst.
Dein letzter satz irritiert mich allerdings: warum sollte ein chef darüber lachen, wenn dein kind dir einen anruf nicht ausrichtet? Verständnis zeigen ist das eine....
Grundsätzlich ist derjenige, der das Medium für einen Transport auswählt, verantwortlich für den Transport. Ist auch beim Transportieren von Nachrichten so. Dadurch, dass eine andere Person die Nachricht entgegennimmt, ist Nachricht noch nicht beim Empfänger. Für alles, was bis zum Empfänger geschieht, ist der Sender der Nachricht verantwortlich.
Kann noch keine Folgen haben. Aber wenn ein Handy von der Firma gestellt wird muss auch geklärt sein wie lange es an sein soll . Die Benachrichtigung mit Bitte um Bestätigung hätte auf dem Mobilen erfolgen können . Der Chef kann darauf drängen das Arbeitshandy bleibt entweder länger an oder früh ,beträgt der Arbeitsweg zur Firma 1 Std , 2 Std vor Arbeitsbeginn eher eingeschaltet wird .
Ja dann . Aber es sollte vill besprochen werden Arbeitsbeginn bleibt gleich oder kann er nach vorn gelegt werden z.b. 1 Std u ausgleich 1 Std eher Feierabend bzw an einen anderen Tag in der Wo eher Schluß .
Reizendes Früchtchen kan dir Ärger einbringen.Erziehe dein Kind dazu es ist wichtig für dich.
Das Arbeitshandy ist mein privates und meine zweit Nummer ;)