Kilometerpauschale von der Steuer absetzten nach Ende der Ausbildungszeit?
Moin,
man zahlt ja währen der berufsausbildung die in der regel 2-4 jahre andauert kaum lohnsteuer, somit kann man die 0,30€ pro kilometer nicht von der steuer absetzten. Jetzt frage ich mich ob ich nachdem die ausbildung zuende geht und ich in ein Angestelltenverhältnis übergehe die ganzen Fahrtkosten (30km pro arbeitstag einseitig) der Ausbildungsjahre zusätzlich von von der Steuer zurückbekommen kann? Also die 30ct pro kilometer versteht sich..
5 Antworten
Nein. Nur wenn du während der Ausbildung so hohe Kosten hast das die über den Einnahmen liegen kann dieser Verlust vorgetragen werde. Aber wenn das Einkommen einfach nur unter dem Grundfreibetrag liegt ist das "Pech" und die werbungskosten wirken sich nicht aus.
P.s. ab 2021 kann ab bei Entfernungen über 21km bis zur ersten Tätigkeitsstätte ggf die Mobilitätsprämie beantragen
Nein, wenn Du z.B. die Steuer für das Jahr 2021 machst, kannst Du nur die einfache Strecke im Jahr 2021 geltend machen und nicht die Jahre davor.
Du bekommst nie Fahrtkosten vom Finanzamt ersetzt, auch nicht wenn Du viele Steuern bezahlt hast. Du kannst sie lediglich von der Steuer absetz
t
en.
Ausgaben können nur in den Jahren geltend gemacht werden, in denen sie entstanden sind, § 11 Absatz 2 Einkommensteuergesetz.
Ja, das geht theoretisch. Stichwort Verlustvortrag.
Das heißt, du übernimmst die Verluste der Vorjahre und rechnest sie mit deinem ersten richtigen Gehalt gegen. Dadurch senkt sich dein zu versteuerndes Einkommen.
Ein Verlust würde aber nur vorliegen wenn die Werbungskosten über den Einnahmen liegen. Das ist bei einer dualen Ausbildung eher selten