Fahrtkostenerstattung vom Arbeitgeber - wie geltend machen?
Hallo,
ich beschäftige mich grade mit dem leidigen Thema Steuern. Folgende Situation: Der Arbeitnehmer hat insgesamt rund 11000 Kilometer mit dem privaten PKW für die Arbeit zurückgelegt. Dafür hat er vom Chef pro Kilometer eine Pauschale von 0,20 Euro erstattet bekommen. Nun beträgt die gesetzliche Pauschale allerdings ja 0,30 Euro pro Kilometer.
Kann man sowas bei der Steuer noch geltend machen und wenn ja wie? Auch als Werbungskosten? Oder muss sich der AN mit den 20 cent zufriedengeben?
4 Antworten
Es werden die vollen Kilometer angegeben. Der hieraus errechneten Summe werden die Erstattungen des AG abgezogen. Was übrig bleibt, wird steuerlich berücksichtigt, wirkt sich also steuermindernd aus. Du bekommst also pro km noch die ,,restlichen“ 10 ct.
Du führst in deiner Einkommensteuererklärung die Kilometerleistung auf, die du vom Wohnort zur Arbeitsstätte zurückgelegt hast, Aber nur den einfachen Weg. Nicht Hin.-und Rückfahrt, sondern nur Hinfahrt.
Dafür gibt es eine Kilometerpauschale von 30 Cent pro Kilometer.
Dein Chef hat dir 20 Cent pro Kilometer vergütet, bleiben also noch 10 Cent die du geltend machen kannst.
Im Formular der Einkommensteuererklärung ist auch eine Zeile in der du die Fahrtkostenerstattung deines Arbeitgebers eintragen kannst und musst.
Das Finanzamt erkennt dann die 10 Cent pro Kilometer an, was sich steuermindernd auswirkt.
Angenommen, der Verbrauch beträgt 10 Liter Treibstoff auf 100 km, 1 Liter Treibstoff kostet 1,50 EUR, bei 100 km also Treibstoffkosten von 15,00 EUR, bei 10.000 km also 1.500,00 EUR, vom Chef wurden erstattet 0,20 EUR pro km, für 10.000 km also 2.000,00 EUR. Jetzt kommen noch Steuern, Versicherung, und Reparaturkosten oben drauf - von den Anschaffungskosten ganz zu schweigen. Damit habe ich wesentlich mehr Kosten für das Fahrzeug, als mir die "Vermietung" an den AG einbringt. Damit kürzt der AN seinen Lohn. Wer machst so etwas?
In deiner Einkommenssteuererklärung kannst du in den Werbungskosten nur den einfachen Weg zur Arbeit geltend machen.
Das was du für den AG gefahren bist wird das FA nicht erstatten wollen.
Wenn du vom AG auch für den Weg zur Arbeitsstelle schon Kilometergeld bekommen hast mußt du das in den Werbungskosten mit angeben, dann gibt es natürlich nur noch 10 Cent/Kilometer.
Was an meiner Antwort ist hier falsch?
"Wenn du vom AG auch für den Weg zur Arbeitsstelle schon Kilometergeld bekommen hast mußt du das in den Werbungskosten mit angeben, dann gibt es natürlich nur noch 10 Cent/Kilometer." Von wem bekommt man denn noch die 10 ct?
Dafür hat er vom Chef pro Kilometer eine Pauschale von 0,20 Euro erstattet bekommen. Nun beträgt die gesetzliche Pauschale allerdings ja 0,30 Euro pro Kilometer. Zitat Ende
Von wem bekommt man denn noch die 10 ct?
Nun vom FA würde ich sagen. Die Caritas ist da weniger zuständig......
Das Finanzamt erstattet überhaupt keine Aufwendungen - auch nicht die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.