KfW-Förderung Wallbox - wie lange Strom aus 100% regenerativer Erzeugung?

3 Antworten

§ 3 Prüfungsrechte und Informationspflichten

(1) Die KfW behält sich eine jederzeitige Überprüfung der förderrelevanten Unterlagen vor. Der Zuschussempfänger ist verpflichtet, sämtliche von der KfW angeforderten und für die Überprüfung der Erfüllung der Fördervoraussetzungen benötigten Nachweise und Rechnungen zur Verfügung zu stellen. Der Zuschussempfänger ist insbesondere verpflichtet, der KfW auf Anforderung sämtliche Unterlagen für die Planung und Durchführung des geförderten Vorhabens zu übermitteln. Der Zuschussempfänger ist verpflichtet, die KfW über alle wesentlichen Vorkommnisse zu unterrichten, die den Zuschuss oder das mit dem Zuschuss finanzierte Vorhaben betreffen.

(4) Die Prüfungsrechte der KfW gelten für 10 Jahre ab Datum der Antragsbestätigung/Zusage.

§ 4 Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Die KfW ist berechtigt, das Zuschussverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund insgesamt oder in Höhe eines Teilbetrags zur sofortigen Rückzahlung zu kündigen, wenn

a) der Zuschuss erlangt wurde, obwohl die Fördervoraussetzungen nicht vorlagen,

https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/Zuschussportal/AGB_Zuschussportal.pdf

Ich lese das so heraus, dass die Anforderungen, welche ihr für die Forderung erfüllen müsst, bis zu 10 Jahren überprüft werden können. Aber da 4.1.a in der Vergangenheit geschrieben wurde, liest es sich so als ob du die Vorraussetzungen nur bei Beantragung erfüllen musstest.

Davon abgesehen: Ich beziehe meinen Strom von Greenpeace und zahl 31 Cent. Ist nicht so teuer.

Also bezüglich anderer Vorgaben, die für die KfW-Förderung erfüllt werden mussten, galt bei uns meine ich eine Frist von acht oder zehn Jahren, wo man damit rechnen können musste, dass das überprüft wird, ob die Vorgaben weiterhin eingehalten werden. Sollte dem dann nicht mehr so sein, dann könnte die Förderung komplett zurückgefordert werden, so hieß es meine ich damals.

Schon mal in den damaligen Antrag - damit hast Du etwas "versprochen" - oder den Bescheid geschaut? Sollte eigentlich darin vermerkt sein.