Keine Aushändigung des Spielerpasses nach Kündigung wegen Beitragsrückstand?
Ist es korrekt, das ein Spielerpass eines Kindes nach ordentlicher und fristgerechter Kündigung einbehalten werden darf, wenn die Eltern des Kindes mit dem Mitgliedsbeitrag im Rückstand sind? Bitte bitte Hilfe meine Tochter ist verzweifelt, ihr Fussballspielerpass wird einbehalten
5 Antworten
Ja, dürfen sie. Die dürfen solange den Pass beibehalten, bis derjenige Spieler schuldenfrei ist, ansonsten wird er gesperrt, auch wenn schon gekündigt wurde. Für meine Verhältnisse eine richtig Entscheidung, dass es so gemacht wird.
Wo wäre der Sinn des Ganzen, wenn Spieler schulden haben, kündigen, wechseln und die Schulden blieben beim Verein zurück und der Spieler darf dann trotzdem spielen? Dann wäre ja alles im A*sch, denn auch Vereine müssen finanzieren, also heißt es, Beiträge zahlen.
Das ist so üblich und auch richtig!
Nein, denn der Pass ist Eigentum des Verbandes und nicht des Vereins! Der abgebende Verein muss den Pass innerhalb von 14 Tagen heraus geben, das hat alles PeterSchu korrekterweise geschrieben.
Der abgebende Verein darf den Spieler bzw. die Spielerin die Freigabe verweigern, dadurch könnte dann eine mehrwöchige Spielsperre eintreten mehr nicht!
Hier ein Auszug vom NFV (Niedersächsischer Fussballverband), ich denke auch in anderen Verbänden ist das so, ist eine DFB-Regelung:
Nun dürfte hier niemand mehr behaupten, dass der Verein den Pass behalten darf. Ich bin außerdem Jugendleiter Fussball in meinem Verein und weiß dass das nicht geht was dein Ex-Verein da macht..
Ich hoffe ich konnte helfen. Gruß
Und noch einer
Spielordnung des NFV (als Beispielverbannd; § 4 Absatz 3 Spielordnung; Seite 7): nfv-www.de/downloads/s147/SpielordnungA5-07-2011.pdf
Der Verein muss den Pass innerhalb von 14 Tagen aushändigen. Tut er das nicht, dann kann der neue Verein den neuen Pass direkt beim Verband anfordern und der alte Verein kriegt ggf. noch eine Geldstrafe.
Voraussetzung ist eine korrekte Abmeldung per Einschreiben.
Das steht sogar bei vielen Sportarten in den Satzungen der Verbände, bei vielen Vereinen sowieso. Der abgebende Verein kann den Pass so lange einbehalten (sperren), bis der Spieler (bzw. seine gesetzlichen Vertreter) alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt hat.
Kannst du mal nen Link angeben, wo das in einer Verbandssatzung steht?
Wegen Spamverdacht muss ich weitere Links so einfügen
Hier die entsprechende Bestimmung aus der Satzung des DFB (§ 10 Absatz 2.3 der Spielordnung; Seite 11): www.dfb.de/uploads/media/05_Spielordnung.pdf