Kaufvertrag bei Kleinanzeigen abgeschlossen und nicht eingehalten?

3 Antworten

Anzuzeigen gar nicht, da es kein Strafrecht ist.

Wenn, dann ist es Zivilrecht.

Du müsstest, erstmal auf eigene Kosten anmahnen und klagen bei Gericht.

 wie lange ich Zeit habe um sowas anzuzeigen, da ich gerne den Artikel haben möchte und sich dafür bezahlen will. Und ob das überhaupt möglich ist, den Chat habe ich noch

Anzeigen kannst du sowas nicht und die Ware bekommst du auch nicht mehr.

Du hast etwas gekauft, dieser Gegenstand ist jetzt aber schlicht und einfach nicht mehr im Eigentum desjenigen der ihn verkauft hat, der KANN ihn nicht mehr an dich übereignen. Die Leistung ist ihm unmöglich geworden, damit ist dein Anspruch untergegangen.

Du kannst höchstens noch Schadenersatz geltend machen. Oder schlicht und einfach einsehen, dass es dumm gelaufen ist und damit hat sich die Sache dann, bevor du noch irgendwelchen zivilrechtlichen Ansprüchen hinterher rennst.

Welchen Weg du einschlägst kommt jetzt drauf an wie viel dir die ganze Sache wert ist und wie viel Stress du dir rein praktisch machen möchtest.


Trisha005 
Fragesteller
 17.02.2024, 12:02

Das waren insgesamt 3 VHS die ab 30€ Angaben, ich hätte diese für 7€ insgesamt, inklusive Versand bekommen.

0
BeviBaby  17.02.2024, 12:04
@Trisha005

Besprich mit der Person wie ihr das klären wollt.

Einen Anspruch auf Übereignung der Filme hast du aber schlicht nicht mehr.

0
Trisha005 
Fragesteller
 17.02.2024, 13:17
@BeviBaby

Aber weshalb? Wir hatten ja einen Kaufvertrag abgeschlossen. Bis er meinte SEINE FREUNDIN (nicht er, sondern jmd anderes) hätte diese verschenkt

0
...wie lange ich Zeit habe um sowas anzuzeigen, da ich gerne den Artikel haben möchte...

Da gibt es nichts "anzuzeigen" weil es sich um reines Zivilrecht handelt.

Du musst den Artikel einfordern oder einklagen, bzw. Schadenersatz geltend machen.