Kann Zollamt Auto pfänden, weil Schulden beim Jobcenter?
Folgende Situation:
Ich habe noch Schulden beim Jobcenter (ca. 3500 €) und diesen Monat ein Auto auf meinen Namen angemeldet, welches mir mein Vater geschenkt hat. Wert ca. 1500/2000 €.
Frage: Das Zollamt hat bei mir vor ca. 1 Jahr erfolglos das Konto gepfändet. Zwar habe ich durch ein P-Konto Pfändungsfreibeträge, aber die Pfändung ist nach wie vor aktiv.
Frage: Wenn jetzt die KFZ Steuer von eben jenem Konto und jenem Zollamt eingezogen wird; kann mir das Zollamt dann auch mein Auto gleich mit pfänden? Unglücklicher Weise bin ich ab dem 01.10.2020 wieder arbeitslos. Über die Bundesagentur für Arbeit (ich erhalte dann ALG I) darf ich dies als Selbstbehalt ohne Probleme behalten.
Bitte schimpft nicht zu sehr mit mir. Lieben Dank
2 Antworten
Zur Berufsausübung erforderliche Sachen sind unpfändbar, § 295 AO i.V.m. § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO.
Wenn dein Auto also nicht zur Berufsausübung benötigt wird, ist eine Pfändung zulässig.
Danke für den Hinweis, die Frage würde ich gerne präzisieren - ob mir allein schon die Anmeldung verwehrt werden kann?
Wenn es beim Zoll Rückstände gibt, kann es doch gar keine Zulassung geben.
Ich sehe oft die betroffenen Damen unbd Herren aus der Zulassungsstelle kommen, ohne die Schilder.