Kann mir jmd. die üblichen Formulierungen und Floskeln bei einer standesamtlichen Trauung sagen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Am besten du erkundigst dich einfach beim betreffenden Standesamt,dort kann dir der zuständige Beamte oder die Beamtin ihren/seinen Wortlaut vorab mitteilen somit hast du die Möglichkeit es auch wirklich korrekt zu übersetzen.

issle 
Fragesteller
 04.08.2015, 22:43

eine gute idee, danke :D

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Zentrale Punkte einer standesamtlichen Trauung in Deutschland sind:

1) Bestimmung der Namensführung in der Ehe (gemeinsamer Name des Mannes oder der Frau, bzw. jeder behält seinen bisherigen Namen)

2) Getrennte Fragen an die Brautleute

3) Ausspruch des Standesbeamten

Die Fragen zu 1) sind nicht formgebunden, jeder Standesbeamte formuliert dies anders, die Übersetzung muss nicht wortgetreu, wohl aber unbedingt sinngemäß sein.

2) Ich frage Sie, Herr / Frau XY, sind Sie bereit, mit der/dem hier anwesenden Braut/Bräutigam XY die Ehe einzugehen? (Der Zusatz: "Dann antworten Sie mit Ja" ist m. E. schon eine Beeinflussung, die in diesem Augenblick unterbleiben sollte!)

3) "Nachdem Sie beide meine Fragen bejaht haben, erkläre ich, dass Sie nunmehr rechtmäßig verbundene Eheleute sind." (Z. B. Englisch würde der letzte Halbsatz lauten: "correctly married by law"; hier kommen die meisten Übersetzer ins Schwitzen . . .)

issle 
Fragesteller
 05.08.2015, 22:27

danke :D

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Du musst ganz sicher nicht bei der Trauung dolmetschen. Falls das erforderlich ist, wird nämlich ein beeidigter Dolmetscher beteiligt.

Wenn du für die anwesenden Familienmitglieder übersetzen willst, ist es doch total egal, was genau der Standesbeamte sagt. Gib es einfach sinngemäß wieder und gut ist.

issle 
Fragesteller
 04.08.2015, 22:36

ich muss für die braut dolmetschen und es wäre echt blöd, wenn sie wegen mir die hälfte ihrer hochzeit nicht mitbekommt (eine kirchliche trauung wird es nicht geben x_x) - und manchmal kommt es eben auf sprachliche nuancen an :D.

einen beeidigten dolmetscher wird es auch nicht geben (das kostet geld und wir eingespart, da nicht zwingend erforderlich).

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Ungefähr so: 

Ich frage Sie, Herr NAME, ist es Ihr freier Wille, mit der hier anwesenden Frau Frau NAME die Ehe einzugehen, so beantworten Sie diese Frage mit einem "Ja".
--> Antwort 
Nun frage ich Sie, Frau NAME, ist es auch Ihr freier Wille, mit dem hier anwesenden Herrn NAME die Ehe einzugehen, so beantworten auch Sie diese Frage mit einem "Ja".
--> Antwort 
Nachdem Sie beide meine Fragen übereinstimmend mit einem "Ja" beantwortet haben, erkläre ich Sie kraft Gesetzes zu rechtmäßig verbundenen Eheleuten.

issle 
Fragesteller
 05.08.2015, 22:29

danke dir :)

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