Kann mein Chef mich einfach so ohne eine Abmahnung kündigen?
Hallo Leute ich arbeite bei DITSCH, letztens ist meine Oma verstorben und da meinte mein Chef ob ich arbeiten könne, das war vielleicht das zweite mal im Leben, wenn ich mal nicht konnte. er meinte immer wenn du nicht kannst ist gar kein Problem.
und jetzt nimmt er dies als Begründung und kündigt mich. Bzw hat es schon vor 1 Woche getan und mir nicht Bescheid gegeben - habe es durch meine Kollegin erfahren.
fast ein Jahr hab ich dort gearbeitet.
6 Antworten
Feinen Chef hast du da.
Wurden Fristen eingehalten?
Auf welcher Grundlage wurde gekündigt?
Wenn die Kündigung immer noch nicht bei dir ist, dann frage ich mich wo diese bleibt.
Wende dich außerdem an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Kündigungsfristen. Siehe dazu BGB bzw. wenn ein Tarifvertrag besteht, dann diese.
Du musst mit gar nichts rechnen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Anscheinend hat er die Kündigung nicht in Schriftform gefasst und dir zugeschickt.
Arbeite einfach weiter bis die Kündigung schriftlich bei dir ist.
Schlicht und ergreifend - eine Kündigung bedarf zwingend der Schriftform. Erfolgte bis dato lediglich diese Dir durch Deine Kollegin übermittelte "mündliche" Kündigung oder wie ist das jetzt zu verstehen? Dann besteht dieses Arbeitsverhältnis noch.
Und nach mehr als 6 Monaten ( Ablauf der Probezeit ) muss Dein Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende einhalten.
Handelt es sich um einen sogenannten Minijob? Arbeitest Du dann sozusagen auf Abruf?
Hattest Du für den betreffenden Tag einen Urlaubsantrag gestellt? Sorry - aber Deine Ausführungen sind nicht wirklich nachvollziehbar.
Ja tut mir leid bin so aufgebracht. Nein er hat gesagt ich muss jede Woche Mind 3 mal die Woche arbeiten. Dies tat ich auch und des Öfteren sogar wenn es hoch kam 5 mal. Ja da hatte ich schon Urlaub, also hab Urlaub bekommen für 2 Wochen und dass ist dann am ersten Tag geschehen:-)
Also gibt es keinen Kündigungsgrund - denn einen einmal bewilligten Urlaub kann er nicht mal einfach so streichen, weil er seine Einsatzkräfte nicht vernünftig geplant hat.
Solange Du die Kündigung nicht schriftlich hast, kann die Kollegin reden und behaupten so viel sie will.
Hi
Es ist schwierig das nachvollziehen, hast du das Kündigungsschreiben denn schon da?
Denn rein rechtlich gesehen muss der Arbeitgeber nur Sonderurlaub gewähren wenn verwandte des 1. Grades sterben, also die Eltern oder eigenen Kinder, aber die Grosseltern sind da gesetzlich nicht vorgesehen.
Es wäre da eben interessant inwieweit er dir ausdrücklich erlaubt hat dafür Urlaub zu nehmen?
In der probezeit ja ansonsten eher nicht. Allerdings nicht nur mündlich und meistens erfolgt das sogar dann ohne angaben von gründen
Ja das kannst du laut sagen!
was für Fristen ?
ja habe mich auch eben sehr laut gestritten, dass er nicht einfach kündigen kann und nichts sagen kann. Weil ich mich auch dadrauf einstellen mus - z.B neuen Job finden.
Das einzige was er sagt ist : hab es dir geschickt, dann meinte ich du muss damit rechnen, dass es nicht ankommt und mir mündlich mitteilen.