Kann man vor 18jahren bereits voll geschäftsfähig sein?
Hallo,
ich bin zurzeit in der 10ten Klasse und mache meine mittlere Reife. Ich habe vor nach meiner Schule mich selbstständig zu machen und für mich selbst zu arbeiten. Nun muss man aber dazu voll Geschäftsfähig sein und dass ist man mit 18 und ich werde nach meiner Prüfung 16 sein. Es macht doch kein Sinn dass ich mit 16 für jemand anderes arbeiten darf aber nicht für mich selber. Für Aktien oder krypto muss man 18 sein um damit zu handeln können. Hab letztens eine Doku gesehen dass ein 16 jähriger sein eigenes Unternehmen hat. Wo gibt es da sondererlaubnisse vom Staat oder muss ich bis ich 18 bin in meinem Zimmer gammeln und nichts tun? Falls es wirklich nur mit 18 geht voll geschäftsfähig zu sein was soll ich in der Zeit machen?
5 Antworten
Mit Erlaubnis der Eltern/Erziehungsberechtigten und Genehmigung durch das Familiengericht kannst du bereits früher ein Gewerbe anmelden.
Du brauchst nur eine Genehmigung vom Familiengericht und die Erlaubnis deiner Eltern. Habe selbst mit 15 mein erstes Unternehmen gegründet. War überhaupt kein Problem. Manche Plattformen wie Ebay erwarten allerdings trotzdem, dass man 18 Jahre alt ist, um dort handeln zu können.
Es können Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland eine Lehre oder ein Praktikum absolvieren und dafür bezahlt werden. Sie können auch eigene kleinere Unternehmen gründen und für sich selbst arbeiten, solange ihre Eltern oder gesetzlichen Vertreter damit einverstanden sind.
Wenn Sie sich selbstständig machen möchten, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der Ihnen genau erklären kann, welche Möglichkeiten und Beschränkungen es für Sie gibt. Er kann Ihnen auch bei der Gründung Ihres Unternehmens behilflich sein und sicherstellen, dass alles rechtlich korrekt verläuft.
Nein.
Abeeeer, wenn du ein Gewerbe anmeldest kannst du, mir Zustimmung von einem Vormundschaftsgericht/Familiengericht und deinen Eltern, für Tätigkeiten im Rahmen deines Gewerbes geschäftsfähig werden. Aber nur für Tätigkeiten die mit dem Gewebe zusammenhängen. Und ein Gewerbe zu betreiben scheint ja dein Ziel zu sein.
Es macht doch kein Sinn dass ich mit 16 für jemand anderes arbeiten darf aber nicht für mich selber.
Und wann lernst du die notwendigen kaufmännischen Fähigkeiten? Wann lernst du Buchhaltung/Blianzierung/GUV/EÜR etc.?
Oder beherrschst du das alles bereits ohne kaufmännische Ausbildung?
Mit 16 hat man wohl kaum ausreichend Kenntnisse zu steuerrechtlichen und rechtlichen Angelegenheiten, zu kaufmännischen Grundlagen, zu versicherungstechnischen Notwendigkeiten usw., dass man da in der Lage wäre, aus der Schule direkt in die Selbständigkeit zu starten und nicht mit Anlauf auf die Fresse zu fallen.
Es sei denn, du zählst dich zu den wenigen Ausnahmen, die alle notwendigen Fähigkeiten bereits in die Wiege gelegt bekommen haben.
Ob man diese Kenntnisse und vor allem Reife mit 16 bereits hat stellt in der Praxis ein Vormundschaftsgericht fest. Und dann kann man auch entsprechend gewerblich tätig werden.