Minderjähriger Gewerbe Impressum?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
aber durch eine Anmeldung eines Gewerbes wird man als Minderjähriger voll geschäftsfähig

Anders herum: Um überhaupt ein Gewerbe anmelden zu können, muss ein Minderjähriger die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts haben. 'Vollständig geschäftfähig' ist er dann aber auch nicht, die Geschäftsfähigkeit bezieht sich nur Rechtsgeschäfte, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html

Kann ich dann in einem Impressum meine Daten angeben oder brauche ich trotzdem noch einen Vertreter, der mindestens 18 ist?

In's Impressum gehören deine Daten.

Solltest du dein Gewerbe erfolgreich angemeldet haben, benötigst du für die Website keinen gesetzlichen Vertreter.

Munkelzunkel  18.03.2021, 11:30

Mit 16? Wo geht sowas?

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Rolajamo  18.03.2021, 11:31
@Munkelzunkel

Sobald die Eltern und das Vormundschaftsgericht dem Minderjährigen die volle Geschäftsfähigkeit zugesteht (Vorrausetzungen für das eigene Gewerbe), ist er berechtigt alle Arten von Verträge zu schließen. Hierzu gehört auch der Erwerb einer Domain und das Hosten einre Website.

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Wenn dich das Familiengericht für den Zwecke des Gewerbes als geschäftsfähig erklärt hat - und du das Gewerbe somit führen darfst - ist es dein Gewerbe und dadurch gehörst auch du in das Impressum und nicht deine Eltern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter

"aber durch eine Anmeldung eines Gewerbes wird man als Minderjähriger voll geschäftsfähig und ist für alles was mit dem Gewerbe zu tun hat selbst haftbar. "

Oooohhhh nein, du darfst erst dann ein Gewerbe anmelden, wenn du das Einverständins deiner Eltern und des Vormundschaftsgerichtes erhalten hast. Und auch dann bist du nicht volljährig, sondern darfst nur das Gewerbe betreiben und die dazu notwendigen Rechtsgeschäfte.

Siehe dazu https://www.offenbach.ihk.de/recht-und-steuern/gewerberecht/gewerberecht-von-a-z/gewerbeausuebung-durch-minderjaehrige/