Kann man von einem unterschriebenen Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn zurücktreten?
Ist es möglich, dass ich zum Beispiel zwei Arbeitsverträge gleichzeitig unterschrieben und von dem „schlechteren“ zurücktrete? Wenn ja, welche Fristen gibt es da?
6 Antworten
Nein. So einen Rücktritt gibt es nicht.
Soweit die ordentliche Kündigung vor Vertragsbeginn aber nicht aktiv ausgeschlossen wurde, besteht die übliche Kündigungsfrist,.
Man kann nur im gegenseitigem Einverständnis einen Aufhebungsvertrag aufsetzen.Ist der AG nicht dazu bereit, muss man sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten.
Mit Einverständnis von beiden Seiten ist das möglich, einen Anspruch gibt es darauf nicht.
Auch ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag, der beide Seiten bindet - da gibt es kein Rücktrittsrecht
Nur, wenn der betroffene Arbeitgeber einverstanden ist.
Einfach so geht es nicht.
Ausser es handelt sich um einen befristeten Vertrag ohne ausdrueckliche Vereinbarung einer Moeglichkeit zur ordentlichen Kuendigung. Den kann man dann naemlich gar nicht ordentlich kuendigen.
Nur als Ergaenzung zu deiner voellig richtigen Antwort gedacht. In der Praxis duerfte das ohnehin nur eher selten vorkommen.