Was ist der Unterschied zwischen einem Dienstverhältnis und einem Arbeitsverhältnis?

4 Antworten

Theoretische Ansätze hast dir schon einige bekommen. Im meiner beruflichen Praxis ist dies die Abgrenzung von Organen zu Arbeitnehmern. Ein Arbeitnehmer erbringt dessen Tätigkeit über ein Arbeitsvertrag und Vorstände bzw. Geschäftsführer haben einen Dienstvertrag.

Für Arbeitnehmer werden gelegentlich auch Arbeitsverträge mit der Überschrift Dienstverträge ausgestellt. Auch wenn dem in der beruflichen Praxis nicht immer so ist sollten Organe ausschließlich Dienstverträge bekommen.

das sind die formellen begriffe für die unterschiedlichen beschäftigungsarten im öffentlichen dienst, aber arbeitsrechtlich spielen die keine rolle. ein abhängig beschäftigter ist immer arbeitnehmer im sinne der meisten arbeitsgesetze.

PatrickLassan  15.12.2017, 10:25

Die spielen insoweit eine Rolle, als Beamte einen anderen Status als Tarifbeschäftigte haben. Das ist z.B. bei der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall vonn Bedeutung.

Du willst offenbar auf den Unterschied zwischen Beamte und Arbeitnehmer hinaus.

Ein Dienstverhältnis ist ein öffentlich rechtliches Dienst- und Treueverhältnis (Art 33 GG) regelmäßig zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben. Das Dienstverhältnis wird nicht durch einen Arbeitsvertrag, sondern durch Gesetze ausgestaltet. Das Dienstverhältnis wird durch Ernennung, nicht durch einen Vertrag, begründet.

Das Arbeitsverhältnis wird im groben Rahmen durch Gesetze bestimmt, aber um es zu begründen und en detail auszugestalten, bedarf es eines Vertrages.

Familiengerd  15.12.2017, 12:15

Im BGB wird der Begriff "Dienstverhältnis" oft synonym für "Arbeitsverhältnis" verwendet, entsprechend "Dienstberechtigter" und "Dienstverpflichteter" für "Arbeitgeber" bzw. "Arbeitnehmer".

Hallo,

ein Blick in das BGB hilft weiter :-)

Grundsätzlich ist zunächst einmal jedes Arbeitsverhältnis auch ein Dienstverhältnis.

Als Arbeitsverhältnis bezeichnet man es dann,wenn der Arbeitnehmer

-nur für einen Arbeitgeber tätig ist

-weisungsgebunden ist

-Art,Ort und Umfang der Arbeit durch den AG bestimmt werden

-kein Wirtschaftliches Risiko trägt.

Das Dienstverhältnis ist hingegen dadurch gekennzeichnet, das der Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Tätigkeit kommt.

Das klassische und älteste Beispiel für ein Dienstverhältnis ist die Prostituierte.

Sie erbringt eine Dienstleistung und erhält dafür ihre Bezahlung