Kann man sich Selbständig machen ohne konkretem unternehmen ?

2 Antworten

Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Du musst es anmelden, sobald du deine Dienstleistungen oder Waren anbietest.

Bei der Gewerbeanmeldung musst du deine Tätigkeiten schon benennen, damit das Amt zwecks Gewerbeüberwachung weiß, WER WO WAS macht. Du kannst aber verschiedene Dienstleistungen aufzählen, solange sie nicht erlaubnispflichtig sind, wie z. B. Makler, Bewacher oder einige Handwerke.

Ich hoffe, du bist volljährig, sonst geht das nur mit Zustimmung des Familiengerichts.

Dann wärst du als Unternehmer gewerblich tätig.

§14 BGB

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenstand des Unternehmens wäre denn alles das was du so anbietest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"